Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung (maximal anrechenbare Kosten bei einem Heimaufenthalt)

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) in die Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Parteien, sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Für Ihre schriftliche Vernehmlassung benutzen Sie bitte das Antwortformular. Das ausgefüllte Formular senden Sie (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis spätestens 2. Juni 2025 an info.gd@zg.ch. Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat

Walter Dietrich

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