Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung inkl. Anhang

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für eine revidierte Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung inkl. Anhang in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden, Schulen und Kindertagesstätten sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 29. August 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Lea Glaus

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