Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG; BGS 721.111) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 30. September 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Baudirektion/Direktionssekretariat
Selina Büttiker
Juristische Mitarbeiterin
6300 Zug