Änderung Schulsubventions-Verordnung

Der Regierungsrat will die Praxis der Auszahlung des Kantonsbeitrags an die Zuger Musikschulen präzise und verständlich verankern. Die Formulierungen wurden im Austausch mit Verantwortlichen der Zuger Musikschulen erarbeitet und werden bis am 4. Dezember 2025 vernehmlasst. Nach diesem Zeitfenster für Rückmeldungen erfolgt die 2. Lesung im Regierungsrat.
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