Neue nationale Eurodac-Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts (Weiterentwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstands)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 18. Februar 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 25. Mai 2026 vernehmen zu lassen. Zur Vorlage nehmen wir gerne wie folgt Stellung:
Die vorgesehene Verordnung konkretisiert die Umsetzung der revidierten EU-Eurodac-Verordnung auf nationaler Ebene und regelt insbesondere die Datenerfassung, die Datenübermittlung sowie die Zugriffsrechte verschiedener Behörden im Zusammenhang mit dem Eurodac-System. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Dublin-Besitzstands.
Details siehe Download.
