Informationen zu Anmeldung und Belege
Für eine neue Eintragung, Änderung oder Löschung im Handelsregister müssen Sie dem Handelsregisteramt eine Anmeldung und die erforderlichen Belege einreichen. Die Anmeldung und Belege müssen korrekt unterzeichnet und im Original eingereicht werden.
Anmeldung
Die «Anmeldung» ist die schriftliche Aufforderung an das Handelsregisteramt, einen neuen Eintrag, eine Änderung oder Löschung im Register vorzunehmen. Sie muss die einzutragenden Informationen enthalten oder zumindest auf die entsprechenden Belege verweisen.
Die Anmeldung muss von einer oder mehreren für die Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigungen oder durch eine bevollmächtigte Drittperson (bitte Kopie der Vollmacht beilegen) unterzeichnet und dem Handelsregisteramt im Original oder in beglaubigter Kopie auf Papier oder in elektronischer Form, d.h. elektronisch signiert via Zustellplattform, eingereicht werden (Artikel 17, 18 und 20 HRegV).
Unbeglaubigte Farbkopien oder die Zustellung von elektronisch signierten Dokumenten via E-Mail dürfen wir nicht akzeptieren.
Auf unserer Website finden Sie Anmeldeformulare für diverse Eintragungen. Als Anmeldung können Sie auch ein einfaches Schreiben beilegen, welches gemäss den Vorgaben von Art. 17 HRegV unterzeichnet ist.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie die notwendige Anmeldung für einen Eintrag im Rahmen von Vorprüfungen oder gestützt auf die erhaltenen Original-Belege. Ihre Unterschrift können Sie beim Notariat, bei der Gemeinde oder bei uns am Schalter beglaubigen lassen (bitte gültigen Pass oder gültige ID mitnehmen).
Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregisteramt finden Sie über den folgenden Link:
Belege
«Belege» sind die Rechtsgrundausweise, auf die sich eine Anmeldung bezieht. Sie sollen dokumentieren, dass die einzutragenden Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Gemäss dem sog. «Belegprinzip» müssen die einzutragenden Informationen aus den Belegen hervorgehen. Zusammen mit der Anmeldung müssen Sie dem Handelsregisteramt daher die notwendigen Unterlagen wie Protokolle, Zirkularbeschlüsse, Urkunde und Statuten etc. einreichen.
Die Belege müssen vorschriftsgemäss unterzeichnet (für Protokolle und Zirkularbeschlüsse gilt Art. 23 Abs. 2 HRegV, d.h. das Protokoll muss von der Protokollführerin/dem Protokollführer sowie von der/dem Vorsitzenden, ein Zirkularbeschluss durch sämtliche Mitglieder des beschliessenden Organs, unterzeichnet sein) und dem Handelsregisteramt im Original oder in beglaubigter Kopie auf Papier oder in elektronischer Form, d.h. elektronisch signiert via Zustellplattform, eingereicht werden.
Unbeglaubigte Farbkopien oder die Zustellung von elektronisch signierten Dokumenten via E-Mail dürfen wir nicht akzeptieren.
Ausnahme: Bei Ausweisdokumenten (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) sind einfache (unbeglaubigte) Kopien ausreichend. Diese dürfen Sie uns gerne auch per E-Mail zustellen.
Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregisteramt finden Sie über den folgenden Link:
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00