Vernetzungsprojekte
Vernetzungsprojekte dienen der Biodiversität...
Vernetzungsmassnahmen
Auf Biodiversitätsförderflächen, die für die Vernetzung angemeldet sind, müssen bestimmte Vernetzungsmassnahmen umgesetzt werden.
- Beim ersten Schnitt werden mindestens 5% der Fläche als Rückzugsstreifen (bzw. Altgrasbestand) stehen gelassen.
- Der Standort des Rückzugsstreifens muss mit Ausnahme von Streue jährlich gewechselt werden. Bei Streueflächen muss der Standort mind. alle 2 Jahre gewechselt werden.
- Die Rückzugsstreifen dürfen frühestens mit der 2. Nutzung geschnitten werden bzw. müssen bei Streueflächen überwintern.
- Auf allen vernetzten BFF-Wiesentypen muss entweder das Einstiegskriterium I oder II umgesetzt werden. Für Streueflächen ist das Einstiegskriterium II Schonende Mahd vorgeschrieben.
- Die Fläche wird bei jedem Schnitt schonend geschnitten.
- Die schonende Mahd hat mit Fingerbalkenmähwerk, Doppelklingenmähwerk oder Handsense zu erfolgen.
- Auf allen vernetzten BFF-Wiesentypen muss entweder das Einstiegskriterium I oder II umgesetzt werden. Für Streueflächen ist das Einstiegskriterium II Schonende Mahd vorgeschrieben.
- Bei jedem Schnitt müssen 10% der einzelnen Flächen stehen gelassen werden.
- Die Lage des Rückzugsstreifens wechselt bei jedem Schnitt, mindestens aber 1 Mal pro Jahr.
- Der Rückzugsstreifen muss überwintern.
- Eine Herbstweide ist bei guten Bodenbedingungen möglich. Der Rückzugsstreifen muss nach allfälliger Herbstweide noch erkennbar sein.
- Beim Schnitt müssen 10% der einzelnen Flächen stehen gelassen werden.
- Der Rückzugsstreifen darf für maximal zwei Jahre am gleichen Ort belassen werden.
- Die Fläche darf höchstens in den ersten vier Jahren (solange sie QII nicht erreicht), mit einmaliger Genehmigung des Kantons, vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt geschnitten werden.
- Der genaue Schnittzeitpunkt ist während den Setzzeiten der Wildtiere (Talgebiet: 15.4.-20.06; Berggebiet: 25.4.-30.06.) mindestens 2 Tage vor der Ausführung bei der kantonalen Wildhut zu melden.
- Der Termin für den 1. Schnitt ist frei wählbar.
- Bei jedem Schnitt sind 10% als Rückzugsstreifen stehen zu lassen.
- Die Fläche muss mind. 2 Mal geschnitten werden.
- Das Nutzungsintervall zwischen 1. und 2. Schnitt beträgt bis am 1. September mindestens 8 Wochen.
- Der genaue Schnittzeitpunkt ist während den Setzzeiten der Wildtiere (Talgebiet: 15.4.-20.06; Berggebiet: 25.4.-30.06.) mindestens 2 Tage vor der Ausführung bei der kantonalen Wildhut zu melden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Struktur muss eine Grundfläche von mindestens 2 Quadratmetern aufweisen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Struktur / das Gebüsch muss eine Grundfläche / bestockte Fläche von mindestens 2 Quadratmetern aufweisen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Die Bunt- und Rotationsbrachen sind als streifenförmige Elemente anzulegen: Mind. 6m und max. 12m breit.
- Dürfen nicht komplett im Waldschatten angelegt werden.
- Ackerschonstreifen mit einer Breite von mehr als 9m ist zusätzlich die Massnahmen 11 (Feldlerchenfenstern/-streifen) vorgeschrieben.
- Jeweils ein Drittel der Fläche wird im Winter gemäht oder oberflächlich bearbeitet.
- In vernetzten Ackerschon streifen mit einer Breite von mehr als 9 Metern ist die Anlegung von Feldlerchenfenstern-/streifen vorgeschrieben.
- Pro 0.3 ha Ackerschonstreifen ist ein Fenster oder bis 1 ha Ackerschonstreifen ein Streifen anzulegen.
- Die Fenster müssen mind. 3x9m gross sein, die Streifen mind,. 2x40m oder 3x25m.
- Die Fenster und Streifen dürfen weder am Ackerrand noch direkt an einer Fahrspur angelegt werden (der Abstand zum Feldrand bzw. der nächsten Fahrspur beträgt mind. 3 Meter).
- Problemunkräuter wie Blacken, Ackerkratzdisteln und Winden dürfen höchstens lokal chemisch mit der Rückenspritze (Einzelstockbehandlung) oder von Hand bekämpft werden.
- Mechanische Unkrautbekämpfung (Striegeln) ist nicht erlaubt (Gefahr der Zerstörung von Nestern).
- Stickstoffdüngung sowie Einsaaten von Kleegras oder Gründüngung sind nicht erlaubt.
- Um Hochstammobstbäume und standortgerechte Einzelbäume der Vernetzung anrechnen zu können, ist die Anlegung von mind. zwei Strukturen (zusätzlich zu allenfalls vorhandenen QII-Strukturen) vorgeschrieben.
Folgende Strukturen sind anrechenbar:
- Bäume, bei denen ein Viertel der Baumkrone abgestorben ist
- Bäume mit hohlem Stamm
- ganz abgestorbene Bäume (mind. 20 cm Brusthöhendurchmesser)
- Obstbäume mit grossem Stammdurchmesser (mind. 55cm Brusthöhendurchmesser)
- Einzelbüsche
- Efeubestand auf Baum
- Wassergräben, Tümpel, Teiche
- Stein- / Asthaufen
- Trockenmauern
- Ruderalflächen
- Offene Bodenflächen
- Nisthilfen für Wildbienen oder andere Insekten
- Holzbeigen
- Hecken
- Pro 50 Laufmeter muss mind. eine Struktur (Ast- oder Steinhaufen) angelegt werden.
- Die Mindestfläche beträgt 1. Quadratmeter.
- Die Struktur muss innerhalb der Hecke angelegt werden.
- Die BFF liegt entlang eines aufgewerteten Waldrandes (Waldnaturschutzgebiet oder Besonderer Lebensraum).
- Die BFF hat eine Mindestbreite von 6 Metern.
- Anrechenbar sind lediglich extensiv genutzte Wiesen, extensiv genutzte Weiden oder Streueflächen.
- Je nach regional vorkommenden Ziel- und Leitarten werden die Strukturen entlang eines Fliessgewässers definiert.
- Diese Strukturen sind z. B. ein Mosaik aus Wiesen, Hochstauden, Ried- und Saumpflanzen, Sträuchern,
Bäumen und vegetationslosen Stellen. - Die Pflege der Gehölze erfolgt mindestens alle acht Jahre abschnittsweise und selektiv während der Vegetationsruhe auf maximal einem Drittel der Fläche.
- Bis zu einem LN-Anteil von 20 % an Strukturen werden die vollen BFF Beiträge ausgezahlt.
- Die Menge des Saatgutes ist um 40% zu reduzieren.
- Die Düngung ist dem reduzierten Ertragspotential anzupassen (ca. 85%).
- Nur Getreidefelder von mindestens 20 Aren Grösse und 20m Breite sind anmeldbar.
- Die Getreidefelder sollen i.d.R. nicht direkt an vielbefahreren Straassen liegen bzw. nicht mit mehr als einer Feldseite daran angrenzen.
Ansprechperson
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Merkblätter und weitere Informationen
Merkblatt Getreide in weiter Reihe
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