Vernetzungsprojekte
Vernetzungsprojekte dienen der Biodiversität...
Vernetzungsmassnahmen
Auf Biodiversitätsförderflächen, die für die Vernetzung angemeldet sind, müssen bestimmte Vernetzungsmassnahmen umgesetzt werden.
- Beim ersten Schnitt werden mindestens 5% der Fläche als Rückzugsstreifen (bzw. Altgrasbestand) stehen gelassen.
- Der Standort des Rückzugsstreifens muss mit Ausnahme von Streue jährlich gewechselt werden. Bei Streueflächen muss der Standort mind. alle 2 Jahre gewechselt werden.
- Die Rückzugsstreifen dürfen frühestens mit der 2. Nutzung geschnitten werden bzw. müssen bei Streueflächen überwintern.
- Auf allen vernetzten BFF-Wiesentypen muss entweder das Einstiegskriterium I oder II umgesetzt werden. Für Streueflächen ist das Einstiegskriterium II Schonende Mahd vorgeschrieben.
- Die Fläche wird bei jedem Schnitt schonend geschnitten.
- Die schonende Mahd hat mit Fingerbalkenmähwerk, Doppelklingenmähwerk oder Handsense zu erfolgen.
- Auf allen vernetzten BFF-Wiesentypen muss entweder das Einstiegskriterium I oder II umgesetzt werden. Für Streueflächen ist das Einstiegskriterium II Schonende Mahd vorgeschrieben.
- Bei jedem Schnitt müssen 10% der einzelnen Flächen stehen gelassen werden.
- Die Lage des Rückzugsstreifens wechselt bei jedem Schnitt, mindestens aber 1 Mal pro Jahr.
- Der Rückzugsstreifen muss überwintern.
- Eine Herbstweide ist bei guten Bodenbedingungen möglich. Der Rückzugsstreifen muss nach allfälliger Herbstweide noch erkennbar sein.
- Beim Schnitt müssen 10% der einzelnen Flächen stehen gelassen werden.
- Der Rückzugsstreifen darf für maximal zwei Jahre am gleichen Ort belassen werden.
- Die Fläche darf höchstens in den ersten vier Jahren (solange sie QII nicht erreicht), mit einmaliger Genehmigung des Kantons, vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt geschnitten werden.
- Der genaue Schnittzeitpunkt ist während den Setzzeiten der Wildtiere (Talgebiet: 15.4.-20.06; Berggebiet: 25.4.-30.06.) mindestens 2 Tage vor der Ausführung bei der kantonalen Wildhut zu melden.
- Der Termin für den 1. Schnitt ist frei wählbar.
- Bei jedem Schnitt sind 10% als Rückzugsstreifen stehen zu lassen.
- Die Fläche muss mind. 2 Mal geschnitten werden.
- Das Nutzungsintervall zwischen 1. und 2. Schnitt beträgt bis am 1. September mindestens 8 Wochen.
- Der genaue Schnittzeitpunkt ist während den Setzzeiten der Wildtiere (Talgebiet: 15.4.-20.06; Berggebiet: 25.4.-30.06.) mindestens 2 Tage vor der Ausführung bei der kantonalen Wildhut zu melden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Struktur muss eine Grundfläche von mindestens 2 Quadratmetern aufweisen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Struktur / das Gebüsch muss eine Grundfläche / bestockte Fläche von mindestens 2 Quadratmetern aufweisen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Je eine Struktur pro 0.5 ha anlegen.
- Die Strukturen dürfen keinesfalls auf der Wald-
fläche angelegt werden.
- Die Bunt- und Rotationsbrachen sind als streifenförmige Elemente anzulegen: Mind. 6m und max. 12m breit.
- Dürfen nicht komplett im Waldschatten angelegt werden.
- Ackerschonstreifen mit einer Breite von mehr als 9m ist zusätzlich die Massnahmen 11 (Feldlerchenfenstern/-streifen) vorgeschrieben.
- Jeweils ein Drittel der Fläche wird im Winter gemäht oder oberflächlich bearbeitet.
- In vernetzten Ackerschon streifen mit einer Breite von mehr als 9 Metern ist die Anlegung von Feldlerchenfenstern-/streifen vorgeschrieben.
- Pro 0.3 ha Ackerschonstreifen ist ein Fenster oder bis 1 ha Ackerschonstreifen ein Streifen anzulegen.
- Die Fenster müssen mind. 3x9m gross sein, die Streifen mind,. 2x40m oder 3x25m.
- Die Fenster und Streifen dürfen weder am Ackerrand noch direkt an einer Fahrspur angelegt werden (der Abstand zum Feldrand bzw. der nächsten Fahrspur beträgt mind. 3 Meter).
- Problemunkräuter wie Blacken, Ackerkratzdisteln und Winden dürfen höchstens lokal chemisch mit der Rückenspritze (Einzelstockbehandlung) oder von Hand bekämpft werden.
- Mechanische Unkrautbekämpfung (Striegeln) ist nicht erlaubt (Gefahr der Zerstörung von Nestern).
- Stickstoffdüngung sowie Einsaaten von Kleegras oder Gründüngung sind nicht erlaubt.
- Um Hochstammobstbäume und standortgerechte Einzelbäume der Vernetzung anrechnen zu können, ist die Anlegung von mind. zwei Strukturen (zusätzlich zu allenfalls vorhandenen QII-Strukturen) vorgeschrieben.
Folgende Strukturen sind anrechenbar:
- Bäume, bei denen ein Viertel der Baumkrone abgestorben ist
- Bäume mit hohlem Stamm
- ganz abgestorbene Bäume (mind. 20 cm Brusthöhendurchmesser)
- Obstbäume mit grossem Stammdurchmesser (mind. 55cm Brusthöhendurchmesser)
- Einzelbüsche
- Efeubestand auf Baum
- Wassergräben, Tümpel, Teiche
- Stein- / Asthaufen
- Trockenmauern
- Ruderalflächen
- Offene Bodenflächen
- Nisthilfen für Wildbienen oder andere Insekten
- Holzbeigen
- Hecken
- Pro 50 Laufmeter muss mind. eine Struktur (Ast- oder Steinhaufen) angelegt werden.
- Die Mindestfläche beträgt 1. Quadratmeter.
- Die Struktur muss innerhalb der Hecke angelegt werden.
- Die BFF liegt entlang eines aufgewerteten Waldrandes (Waldnaturschutzgebiet oder Besonderer Lebensraum).
- Die BFF hat eine Mindestbreite von 6 Metern.
- Anrechenbar sind lediglich extensiv genutzte Wiesen, extensiv genutzte Weiden oder Streueflächen.
- Je nach regional vorkommenden Ziel- und Leitarten werden die Strukturen entlang eines Fliessgewässers definiert.
- Diese Strukturen sind z. B. ein Mosaik aus Wiesen, Hochstauden, Ried- und Saumpflanzen, Sträuchern,
Bäumen und vegetationslosen Stellen. - Die Pflege der Gehölze erfolgt mindestens alle acht Jahre abschnittsweise und selektiv während der Vegetationsruhe auf maximal einem Drittel der Fläche.
- Bis zu einem LN-Anteil von 20 % an Strukturen werden die vollen BFF Beiträge ausgezahlt.
- Die Menge des Saatgutes ist um 40% zu reduzieren.
- Die Düngung ist dem reduzierten Ertragspotential anzupassen (ca. 85%).
- Nur Getreidefelder von mindestens 20 Aren Grösse und 20m Breite sind anmeldbar.
- Die Getreidefelder sollen i.d.R. nicht direkt an vielbefahreren Straassen liegen bzw. nicht mit mehr als einer Feldseite daran angrenzen.
Ansprechperson

Merkblätter und weitere Informationen
Merkblatt Getreide in weiter Reihe
Reglement Vernetzungsprojekte
Übersicht Vernetzungsmassnahmen