Direktzahlungen
Die Administration der Direktzahlungen - von der Betriebsanerkennung über die Datenadministration und Auszahlung der Beiträge bis zur Koordination des landwirtschaftlichen Kontrollwesens - ist unsere Kompetenz. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren betrieblichen Anliegen.
Grundsätzliches
Haben Sie Fragen
- zur Betriebsanerkennung?
- zu Produktionsstätten?
- zu Bewirtschafterwechsel?
- zur Gründung oder Auflösung einer Gemeinschaftsform?
- zum Wechsel der Rechtsform?
- zur Direktzahlungsberechtigung?
- zur Betriebsaufgabe?
Hierfür steht Ihnen Stefan Rohrer gerne für weiterführende Informationen zur Verfügung (siehe Ansprechpersonen).
Anforderungen ÖLN
Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifische ökologische Auflagen gebunden. Diese Auflagen werden unter dem Begriff Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) vereint.
Die gesamtbetrieblichen Anforderungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Tierschutzkonforme Nutztierhaltung
- Ausgeglichene Düngerbilanz
- Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen
- Vorschriftgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung (z.B. Streueflächen in Naturschutzgebieten)
- Geregelte Fruchtfolge
- Geeigneter Bodenschutz
- Gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Anforderungen an die Produktion von Saat- und Pflanzgut
- Anforderungen an ÖLN-Regelungen von nationalen Fach- und Vollzugsorganisationen
- Pufferstreifen entlang von Gewässern, Wegen, Hecken etc.
- Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebes (z.B. Parzellenverzeichnis, Düngung, Erntedaten etc.)
ÖLN-Gemeinschaften
Betriebe können sich zu einer ÖLN-Gemeinschaft zusammenschliessen wenn sie
- den ganzen ÖLN gemeinsam erfüllen oder
- einzelne Teile davon gemeinsam erfüllen
- ausgeglichene Düngerbilanz
- Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen
- geregelte Fruchtfolge, geeigneter Bodenschutz, gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Othmar Geisseler (siehe Ansprechspersonen)
Kontrollwesen
Im Kanton Zug werden die Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben durch den landwirtschaftlichen Kontrolldienst Schwyz, Nidwalden, Zug (KDSNZ) durchgeführt. Im Rahmen von Leistungsaufrägen umfassen die Kontrollen sowohl öffentlich-rechtliche Bereiche wie die Direktzahlungsverordnung, Grundkontrolle von Veterinärthemen und Ressourcenprojekte wie auch Kontrollen von privatrechtlichen Produktionsprogrammen wie IP-Suisse, QM-Schweizer Fleisch, SwissGAP etc.
Die Kontrolle der Anforderungen an den biologischen Landbau (DZV, BioSuisse) wird durch die Inspektionsstellen bio.inspecta und Bio Test Agro durchgeführt.
Für die lokale Administration ist die Regionalstelle Zug verantwortlich. Die Kontrollen im Kanton Zug werden durch nebenamtliche und in ihrem Fachgebiet professionell ausgebildete Kontrolleure durchgeführt.
Die Kontrollplanung der öffentlich-rechtlichen Kontrollen basiert auf den Vorgaben der Verordnung über die Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL). Die Aufträge von privatrechtlichen Auftraggebern werden innerhalb der vorgegeben Periode ausgeführt. Die kantonale Kontrollkoordinations-Stelle wird durch das Landwirtschaftsamt betrieben.
Je nach Betrieb und angemeldeten Produktionsprogrammen findet jährlich oder im Minimum jedes dritte Jahr eine Kontrolle auf dem Landwirtschaftsbetrieb statt. Abhängig vom Kontrollbereich können Kontrollen angemeldet oder unangemeldet stattfinden. Im Kanton Zug werden die verschiedenen Kontrollbereiche wenn möglich in einem Betriebsbesuch zusammengefasst.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Othmar Geisseler (siehe Ansprechspersonen).
Beitragstypen
- Offenhaltungsbeitrag
- Hangbeitrag
- Steillagenbeitrag
- Hangbeitrag für Rebflächen
- Alpungsbeitrag
- Sömmerungsbeitrag
- Basisbeitrag
- Produktionserschwernisbeitrag
- Beitrag für diie offene Ackerfläche und für Dauerkulturen
- Qualitätsbeitrag
- Vernetzungsbeitrag
Landschaftsqualitätsbeiträge
- Beitrag für die biologische Landwirtschaft
- Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
- Beitrag für die funktionale Biodiversität
- Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
- Beitrag für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau
- Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
- Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik
- Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
Landschaftsqualitätsprojekt
Das Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) Zugerland wurde 2014 lanciert. Ende 2021 endete die erste 8-jährige Projektphase. Per 2022 wurde das LQP vom BLW für die Periode 2022-2025 bewilligt. Am Massnahmenkatalog wurden keine Änderungen vorgenommen. Es gelten daher für die 2. Projektphase 2022-2025 die gleichen Vorgaben wie in der ersten Phase. Das LQ-Projekt wird voraussichtlich um zwei Jahre verlängert. Per 2028 wird eine Zusammenlegung mit den Vernetzungsprojekten erfolgen.
Weiterführende Informationen, Merkblätter, Formulare etc. können den folgenden Links entnommen werden.
Bei Fragen zum LQ-Projekt wenden Sie sich bitte an Bruno Aeschbacher (siehe Ansprechspersonen).
Vernetzungsprojekte
Im Kanton Zug laufen heute sieben Vernetzungsprojekte (VP). Seit 2022 werden diese allesamt gemäss überarbeitetem Reglement umgesetzt. Dies bedeutet, dass auf allen vernetzten Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Kanton Zug ein vorgegebenes Set an Vernetzungsmassnahmen umgesetzt werden muss. Nebst der Erfüllung sogenannter Einstiegskriterien sind pro einzelne BFF je eine weitere Vernetzungsmassnahme umzusetzen. Die Einstiegskriterien sind für alle Wiesen-BFF vorgeschrieben. Die am VP beteiligten Betriebe können pro BFF-Typ diverse Massnahmenkombinationen umsetzen. Die Bestimmungen zu den einzelnen Massnahmen können den folgend verlinkten Dokumenten entnommen werden.
Sämtliche Vernetzungsprojekte des Kantons enden Ende 2027. 2028 wird es voraussichtlich zu einer Zusammenlegung von Vernetzungsprojekten und Landschaftsqualitätsprojekt kommen. Wir streben künftig nur noch ein Projekt für den ganzen Kanton an (administrative Vereinfachung, weniger Kosten für Trägerschaften etc.).
Bei Fragen zur Vernetzung wenden Sie sich bitte an Bruno Aeschbacher (siehe Ansprechspersonen).
Datenerhebung
Folgend finden Sie einige wichtige Dokumente zu den Direktzahlungen bzw. zur Datenerhebung. Bei betriebsspezifischen Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Änderungen Programme / Beiträge 2024
Per 2024 sind diverse Neuerungen in Kraft getreten. Folgend finden Sie verschiedene aktualisierte Informationen (Faktenblätter und Videos) zu den Programmänderungen und Beiträgen ab Beitragsjahr 2024.
Bei Fragen zu den Programm- und Beitragsänderungen wenden Sie sich bitte an Stefan Rohrer oder Joel Andermatt (siehe Ansprechspersonen).
Biodiversitätsförderung auf Ackerflächen
Die Annahme der Motion Grin durch den Ständerat am 11. Juni 2024 bewirkt die Streichung der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerland im ÖLN.
Der unbestrittene Bedarf für mehr Biodiversität im Ackerland bleibt bestehen. Ebenso bleiben die BFF-Kulturen und Beiträge im Direktzahlungssystem erhalten. Die angelegten Acker-BFF haben nicht nur eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Nützlingsförderung, insbesondere der wichtigen Bestäuber, sie fördern auch ein positives Image der Landwirtschaft. Blühelemente in der Ackerlandschaft erfreuen die Bevölkerung.
Ansprechpersonen
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:00 - 17:00