Beiträge und Abgeltungen
Für Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, des ökologischen Ausgleichs sowie der Biodiversitätsförderung oder bei Schäden durch Wildtiere in der Land- oder Forstwirtschaft können gemäss den gesetzlichen Vorgaben Beiträge und Entschädigungen beantragt werden.

Natur- und Landschaftsschutz / Ökologische Aufwertungen und Projekte
Die Abgeltungsrichtlinien regeln die finanziellen Leistungen des Kantons bei Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, des ökologischen Ausgleichs sowie der Biodiversitätsförderung. Sie stützen sich auf das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 und gelten auch für die Massnahmen der Gemeinden.
Broschüre Natur- und Landschaftsschutz, ökol. Ausgleich: Abgeltungsrichtlinien Stand 2018
Neben den untenstehend aufgeführten ökologisch besonders wertvollen Bewirtschaftungsformen werden auch Regenerationsflächen und Kleingewässer ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit kantonalen Beiträgen gefördert. Ausserordentliche Aufwendungen für ökologische Aufwertungen oder Projekte zu Gunsten des Natur- oder Artenschutzes können vom Kanton mit Beiträgen unterstützt werden.
Schäden durch Wildtiere
Das Jagdgesetz des Bundes und das kantonale Jagdgesetz zielen auf eine Begrenzung der Wildschäden ab, schaffen aber zudem die Grundlagen für Wildschadenverhütungs- und -vergütungsmassnahmen. Gestützt auf die kantonale Jagdgesetzgebung können Beiträge an Wildschadenverhütungsmassnahmen sowie Wildschadenvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet werden. Weiter können Beiträge an Wildschadenverhütungsmassnahmen auch gestützt auf das Waldgesetz des Bundes und des Kantons entrichtet werden.