Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB

Im Zuger Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB setzen Zuger Betriebe Massnahmen in den Bereichen Klima, Energie, Ressourcen und Biodiversität um.

Politische Einordnung

Mit dem Postulat Nr. 3368 im Zuger Kantonsrat wurde der Regierungsrat aufgefordert, ein Projekt zur Förderung von zukunftsgerichteten Massnahmen für die Zuger Landwirtschaft zu erarbeiten. Der Regierungsrat hat diesen Auftrag angenommen, schlug dem Kantonrat anstelle eines Projektes jedoch die Umsetzung eines vergleichbaren Auftrages auf Basis des bestehenden Einführungsgesetzes (§3 EG Landwirtschaft, SR 921.1) über die Zuger Landwirtschaft vor. Konkret sollen über das ordentliche Budget Mittel budgetiert werden, welche der geforderten Unterstützung entsprechen. Der Auftrag soll der Volkswirtschaft zugeordnet und dem Landwirtschaftsamt als Aufgabe formuliert werden. Am 28. September 2023 ist der Kantonsrat diesem Vorschlag gefolgt, hat dem Bericht des Regierungsrats zugestimmt und das Postulat abgeschrieben.

Ziele

Die ergriffenen Massnahmen sollen die Erreichung verschiedener Ziele unterstützen:

  1. Senkung der verbrauchten Ressourcen pro produzierte Einheit Lebens- oder Futtermittel
  2. Senkung der Belastung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) durch die landwirtschaftliche Produktion, namentlich durch Vermeidung von Treibhausgasen & qualitative Aufwertung der Böden (Humusaufbau)
  3. Förderung resilienter Anbausysteme
  4. Förderung der Energiewirtschaft

Diese Ziele sollen durch die Umsetzung konkreter Massnahmen und eine befristete Unterstützung rasch erreicht werden. Die Massnahmen können bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Fortschritten laufend aktualisiert werden. Sie betreffen folgende Handlungsfelder:

  • Tierhaltung (Fütterung, Robotik, Management)
  • Pflanzenbau (Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung, Kulturen, Bewässerung, Düngung, Digitalisierung, Robotik)
  • Energie (Produktion, Verbrauch reduzieren)
  • Management.

Zum Start des Programms soll mit Massnahmen begonnen werden, die sich in anderen Kantonen bereits bewährt haben. Weiter sollen Massnahmen mit einer wissenschaftlich dokumentierten Wirkung und wenigen Zielkonflikten ebenfalls geprüft und umgesetzt werden.

Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme am Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB steht allen direktzahlungsberechtigten Zuger Betrieben offen.

  • Wo nicht anders vermerkt, erfolgt die Anmeldung via Agate bzw. landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung.

  • Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt je nach Präzisierung der Voraussetzungen der einzelnen Massnahmen auf der Betriebsfläche oder wird auf Zuger Flächen beschränkt.

  • Grundsätzlich gilt keine Verpflichtungsdauer, d.h. Betriebe können sich jährlich von bestehenden Massnahmen abmelden oder sich neu anmelden.

Massnahmen

Aktuell stehen den Betrieben 16 verschiedene KERB-Massnahmen zur Umsetzung zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Bruno Aeschbacher

Sachbearbeiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Guido Arnold

Sachbearbeiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Othmar Geisseler

Sachbearbeiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Thomas Wiederkehr

Amtsleiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug