Zuger Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt
Im Zuger Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB setzen Zuger Betriebe Massnahmen in den Bereichen Klima, Energie, Ressourcen und Biodiversität um.
Medienanlass
Am 27. Mai 2024 informiert die Volkswirtschaftsdirektion die Medien über das Zuger Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt.
Folgend die Unterlagen des Medienanlasses. Weiteres Bildmaterial kann auch Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Politische Einordnung
Mit dem Postulat Nr. 3368 im Zuger Kantonsrat wurde der Regierungsrat aufgefordert, ein Projekt zur Förderung von zukunftsgerichteten Massnahmen für die Zuger Landwirtschaft zu erarbeiten. Der Regierungsrat hat diesen Auftrag angenommen, schlug dem Kantonrat anstelle eines Projektes jedoch die Umsetzung eines vergleichbaren Auftrages auf Basis des bestehenden Einführungsgesetzes (§3 EG Landwirtschaft, SR 921.1) über die Zuger Landwirtschaft vor. Konkret sollen über das ordentliche Budget Mittel budgetiert werden, welche der geforderten Unterstützung entsprechen. Der Auftrag soll der Volkswirtschaft zugeordnet und dem Landwirtschaftsamt als Aufgabe formuliert werden. Am 28. September 2023 ist der Kantonsrat diesem Vorschlag gefolgt, hat dem Bericht des Regierungsrats zugestimmt und das Postulat abgeschrieben.
Ziele
Die ergriffenen Massnahmen sollen die Erreichung verschiedener Ziele unterstützen:
- Senkung der verbrauchten Ressourcen pro produzierte Einheit Lebens- oder Futtermittel
- Senkung der Belastung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) durch die landwirtschaftliche Produktion, namentlich durch Vermeidung von Treibhausgasen & qualitative Aufwertung der Böden (Humusaufbau)
- Förderung resilienter Anbausysteme
- Förderung der Energiewirtschaft
Diese Ziele sollen durch die Umsetzung konkreter Massnahmen und eine befristete Unterstützung rasch erreicht werden. Die Massnahmen können bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Fortschritten laufend aktualisiert werden. Sie betreffen folgende Handlungsfelder:
- Tierhaltung (Fütterung, Robotik, Management)
- Pflanzenbau (Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung, Kulturen, Bewässerung, Düngung, Digitalisierung, Robotik)
- Energie (Produktion, Verbrauch reduzieren)
- Management.
Zum Start des Programms soll mit Massnahmen begonnen werden, die sich in anderen Kantonen bereits bewährt haben. Weiter sollen Massnahmen mit einer wissenschaftlich dokumentierten Wirkung und wenigen Zielkonflikten ebenfalls geprüft und umgesetzt werden.
Teilnahmebedingungen
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Die Teilnahme am Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB steht allen direktzahlungsberechtigten Zuger Betrieben offen.
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Wo nicht anders vermerkt, erfolgt die Anmeldung via Agate bzw. landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung.
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Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt je nach Präzisierung der Voraussetzungen der einzelnen Massnahmen auf der Betriebsfläche oder wird auf Zuger Flächen beschränkt.
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Grundsätzlich gilt keine Verpflichtungsdauer, d.h. Betriebe können sich jährlich von bestehenden Massnahmen abmelden oder sich neu anmelden.
Massnahmen
Zum Start des Projekts stehen den Betrieben aktuell 7 verschiedene Massnahmen zur Umsetzung zur Verfügung.
In der Schliessung offener und defekter Schachtdeckel liegt ein grosses Potenzial die Gewässerqualität unserer Gewässer zu verbessern.
Der Schachtdeckel (offen oder defekt) wird durch einen komplett geschlossenen Deckel ersetzt oder der Schacht wird auf unterflur umgebaut. Dabei ist auch der Zustand der Schachtfassung zu berücksichtigen und bei Bedarf zu reparieren.
Der Pauschalbeitrag pro ersetzten Schachtdeckel beläuft sich auf CHF 150.- (Standard-Version) respektive CHF 300.- (unterflur).
Mit bestimmten Futterzusätzen kann der Methanaustoss von Kühen reduziert werden. Aktuell zeigen Agolin oder Bovaer® den gewünschten Effekt. Die Liste der methanhemmenden Futttermittel kann gemäss aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ergänzt oder bereinigt werden.
Die Massnahme kann für Kühe der Tierkategorien A01 Milchkühe und A02 Andere Kühe umgesetzt werden. Die Fütterung von Agolin oder Bovaer® hat gemäss Herstellerangaben zu erfolgen.
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 30.- pro GVE (nur Kategorien A01 und A02).
Der Anbau von Körnerleguminosen und Sonnenblumen wird in der Tal- und Hügelzone mit einem Zusatzbeitrag gezielt gefördert. Anmeldbar sind Erbsen zur Körnergewinnung, Linsen, Lupinen, Bohnen und Wicken zur Körnergewinnung, Soja und Sonnenblumen zur Speiseölgewinnung. Kichererbsen sind aufgrund der fehlenden Standorteignung ausgenommen.
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 800.- bis 1'200.- pro ha. Der Beitrag ist in der Summe finanziell limitiert. Der definitive Beitrag wird nach Bekanntwerden sämtlicher Anmeldungen durch das LWA festgelegt.
Der Anbau von Ackerkulturen in der Tal- und Hügelzone, die direkt der menschlichen Ernährung dienen, werden mit einem Zusatzbeitrag gefördert. Anmeldbar sind Getreide (ausgenommen Weizen), Pseudogetreide (z..B. Buchweizen), Kartoffeln, Körnerleguminosen und Ölsaaten.
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 100.- pro ha.
Anmeldbar sind bestehende offene Güllelager, für die beim Neubau keine Abdeckpflicht bestand. Das offene Güllelager wird mit einer geeigneten Abdeckung versehen (mind. 94%). Detailerläuterungen sind dem Merkblatt von KOLAS und KVU zu entnehmen.
Der einmalige Beitrag beläuft sich auf CHF 60.- pro Quadratmeter.
Betriebe nehmen am SUISAG BioSec®-Programm teil. Mit dem Programm SUISAG-BioSec® werden die Betriebe aktiv unterstützt Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen. Dadurch kann das Risiko des Erregereintrags und der Verschleppung im Betrieb reduziert werden.
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 300.- (beim Einreichen des Zertifikats).
Betriebe pflanzen im Minimum 1 Are bzw. mindestens 25 Bäume mit einer robusten Sorte neu an. Schorfresistente Kernobstsorten benötigen weniger Pflanzenschutzmittel als anfällige Sorten. Um Direktvermarktern den Einstieg mit diesen Sorten zu erleichtern, wird die Neupflanzung einmalig unterstützt.
Der einmalige Beitrag beläuft sich auf CHF 210.- pro Are.