29.04.2025, MEDIENMITTEILUNG

051 / Risch Rotkreuz: Junger Mann zusammengeschlagen und verletzt

Ein 22-jähriger Mann wurde unter einem Vorwand in einen Hinterhalt gelockt und dort von einer Tätergruppierung mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Dabei wurde das Opfer erheblich verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden. Noch vor Ort konnte ein tatbeteiligter Jugendlicher festgenommen werden. Dank intensiven Ermittlungen konnten acht weitere Tatbeteiligte anlässlich einer koordinierten Polizeiaktion festgenommen und zwei weitere Beschuldigte identifiziert werden.

Der Vorfall ereignete sich am späten Samstagabend, den 5. April 2025 beim Golfplatz in Rotkreuz. Unter dem Vorwand, sich mit einem vermeintlich minderjährigen Mädchen zu treffen, wurde ein 22-Jähriger in einen Hinterhalt gelockt. Am vereinbarten Treffpunkt wurde der junge Mann unvermittelt von mehreren Personen angegriffen und mit Faustschlägen sowie Fusstritten traktiert. Dabei wurde das Opfer erheblich verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden.

Vor Ort konnte ein an der Tat beteiligter Jugendlicher festgenommen werden. Unter der Leitung der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug wurden umgehend intensive Ermittlungen zu den weiteren Tatbeteiligten aufgenommen. Dies führte dazu, dass am Mittwoch, den 16. April 2025 bei einer koordinierten Polizeiaktion in verschiedenen Kantonen der Zentralschweiz weitere acht Tatverdächtige festgenommen werden konnten. Zudem führten die umfangreichen Ermittlungen zu zwei weiteren Tatbeteiligten. Bei den Beschuldigten handelt es sich allesamt um Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Die Ermittlungen stehen unter der jeweils zuständigen Jugendanwaltschaft und dauern weiter an.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen steht der Vorfall im Zusammenhang mit dem sogenannten «Pedo-Hunting». Unter diesem Begriff versteht man das eigenmächtige Vorgehen von Privatpersonen oder Gruppierungen, die mutmassliche Sexualstraftäter über soziale Medien kontaktieren und in eine Falle locken. Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen eigenmächtigen Aktionen. Das Vorgehen solcher Tätergruppierungen ist gefährlich, rechtswidrig und wird strafrechtlich verfolgt. Verdachtsfälle sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. Die Strafverfolgung liegt ausschliesslich in der Verantwortung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Gegen das Opfer des Angriffs wird ebenfalls eine Strafuntersuchung eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass der 22-Jährige sexuelle Handlungen mit einer minderjährigen Person vornehmen wollte.