25.08.2025, MEDIENMITTEILUNG
111 / Kanton Zug: Zu schnell, alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs
Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei sechs fahrunfähige Fahrzeuglenkende gestoppt. Diese waren entweder alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. Einer der Beschuldigten war zudem zu schnell unterwegs und ein weiterer ohne gültigen Führerausweis.
Der erste fahrunfähige Autofahrer wurde am Freitagabend (22. August 2025), kurz nach 20:00 Uhr, auf der Zugerstrasse in der Gemeinde Unterägeri gestoppt. Die beim 56-jährigen Mann durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.83 mg/l.
Ebenfalls alkoholisiert unterwegs war am Freitagabend (22. August 2025), kurz vor Mitternacht, ein 32-jähriger Autofahrer auf der Nordstrasse in der Gemeinde Baar. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.36 mg/l. Weiter hat sich der Beschuldigte bei der Polizeikontrolle mit einem Führerausweis eines Kollegen ausgewiesen, da er selbst keinen gültigen Ausweis besitzt. Zudem bestand der Verdacht auf Betäubungsmittekonsum, weshalb der 32-Jährige im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben musste.
Nicht nur alkoholisiert, sondern auch zu schnell unterwegs, war am Samstagnachmittag (23. August 2025), kurz vor 16:45 Uhr, ein 56-jähriger Autofahrer auf der Mühlaustrasse in Hünenberg. Der Beschuldigte war ausserorts mit einer Netto-Geschwindigkeit von 98 km/h unterwegs. Auf diesem Streckenabschnitt gilt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Weiter ergab die beim 56-Jährigen durchgeführte Atemalkoholmessung einen Wert von 0.62 mg/l.
Aufgrund der unsicheren Fahrweise kontrollierte eine Polizeipatrouille am Samstagabend (23. August 2025), um 20:30 Uhr, auf der Albisstrasse in Baar eine Motorradlenkerin. Dabei stellten die Einsatz-kräfte fest, dass die 19-jährige Lernfahrerin eine Begleitperson mitführte, ohne die entsprechende Ausweiskategorie zu besitzen sowie das erforderliche L-Schild am Motorrad absichtlich nicht montiert hatte, um nicht aufzufallen. Weiter bestand der Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, weshalb die junge Frau im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben musste.
Sämtliche beschuldigten Personen mussten ihren Führer- oder Lernfahrausweis zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgeben. Weiter werden sie bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.