Lehrmittel
Lehrmittel sollen die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen im Kanton Zug handlungs- und unterrichtsleitend bei der Erreichung der Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 unterstützen.
Fachdidaktische Beratungen PH Zug
Im Rahmen der fachdidaktischen Beratungen bearbeiten Fachleute mit Ihnen zusammen Fragestellungen zu Unterrichtsplanung, Individualisierung, Unterrichtsmaterialien u. Ä.
Das Angebot der fachdidaktischen Beratungen richtet sich an Lehrpersonen und Schulleitungen.
Für Lehrpersonen mit einer Anstellung an den gemeindlichen Schulen des Kantons Zug ist das Angebot der fachdidaktischen Kurzberatungen für die ersten 30 Minuten kostenlos.
Weiterführende Fachberatungen werden je nach Anfrage persönlich gestaltet und anhand eines festgelegten Stundentarifs abgerechnet.
Lehrmittelverzeichnis Kanton Zug
Das Lehrmittelverzeichnis bietet eine Übersicht aller offiziellen und lieferbaren Titel der Lehrmittelzentrale des Kantons Zug.
Lehrmittelzentrale Kanton Zug
Die Lehrmittelzentrale des Kantons Zug ist eine Dienstleistungsstelle des Amts für gemeindliche Schulen und agiert als Vertriebs- und Auskunftsstelle der offiziellen Lehrmittel des Kantons Zug. Das Schulgesetz und die dazu gehörenden Verordnungen regeln ihren Auftrag.
Das Dienstleistungsangebot der Lehrmittelzentrale während der Schulzeit gestaltet sich folgendermassen:
April bis September
- Tägliche Verarbeitung eingehender Bestellungen und täglicher Versand von Lieferungen.
- Terminvereinbarungen für persönliche Lehrmittelbezüge ab Lager mit:
info.lmz@zg.ch oder Tel. 041 594 29 92
Oktober bis März
- Verarbeitung von Bestellungen und Lieferungen an 2 Wochentagen (Montag & Mittwoch)
Aufgaben und Informationen der Lehrmittelzentrale
Die Lehrmittelzentrale Zug ist die kantonale Kompetenzstelle für Einkauf, Vertrieb und Fragen zu Lehrmittel im obligatorischen Schulbereich. Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- Erstellen der Lehrmittelverzeichnisse gemäss den Beschlüssen der Bildungsdirektion
- Beaufsichtigung der Lehrmittelbestellungen der gemeindlichen und privaten Schulen
- Einkauf, Kommissionierung, Auslieferung und Verrechnung der bestellten Lehrmittel
- Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Personen des Kantons, der Gemeinden und Privatschulen in Lehrmittelfragen
- Budgetierung und Kontrolle der Finanzen für die Lehrmitteleinkäufe und jährliche Rechenschaftslegung
- Verantwortung für termingerechte Lehrmittelbeschaffungen und Pflege der Lagerbestände nach kaufmännischen Grundsätzen
- Erstellen von Statistiken und Berichten für die kantonalen Lehrmittelverantwortlichen, die Schulleitungen und die Verantwortlichen der Gemeinden und Privatschulen
- Beratendes Mandat im kantonalen Lehrmittelausschuss in organisatorischen und finanziellen Belangen
- Zusammenarbeit mit interkantonalen Gremien
Lehrmittelbezüge
Bestellvorgang
Die Lehrpersonen im Kanton Zug erhalten jeweils im Januar die aktualisierten Lehrmittellisten von den gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen. Mit den Lehrmittellisten bestellen sie die Lehrmittel des darauf folgenden Schuljahrs für sich und ihre Klassen bei den gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen.
Die gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen sind zuständig für die Bestellung und Verteilung der Lehrmittel in ihrem Zuständigkeitsbereich und erste Ansprechperson in Lehrmittelfragen.
Direkte Lehrmittelbezüge von Lehrpersonen bei der Lehrmittelzentrale Zug sind nicht möglich.
Nicht aufgeführte Lehrmittel in den Lehrmittellisten
Grundsätzlich können nur Lehrmittel bei der Lehrmittelzentrale Zug bezogen werden, welche in den Bestellscheinen aufgeführt sind. Erkundigen Sie sich bei der verantwortlichen Person für Lehrmittel über das Vorgehen in Ihrer Schule bzw. Gemeinde.
Auskünfte / Informationen
Fragen im Zusammenhang mit den Lehrmitteln beantworten gerne die gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen oder die Lehrmittelzentrale.
Erkundigen Sie sich bei der verantwortlichen Person für Lehrmittel über das Vorgehen in Ihrer Schule bzw. Gemeinde.
Lehrmittelanträge
Die Prozesse rund um die Lehrmittelanträge sind in folgenden Dokumenten festgehalten:
- Flussdiagramm Lehrmittelprozess
- Leitfaden Lehrmittelanträge
- Formular: Lehrmittelantrag Rektoren und Rektorinnen, Schulleitende, Gruppen von Lehrpersonen etc.
Termin für Lehrmittelanträge von Rektorinnen und Rektoren, Schulleitenden oder Gruppen von Lehrpersonen ist der 31. Januar. Dies gilt unter anderem für
- neue Lehrmittel ab dem übernächsten Schuljahr und
- Evaluationen von Lehrwerken mit/ohne Erprobung in der Regel im folgenden Schuljahr.
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