Pflegefamilien
Jedes Kind hat das Anrecht, unversehrt und in einem liebevollen, anregenden Umfeld aufwachsen zu können. Manchmal ist es leiblichen Eltern nicht möglich, dies über kürzere oder längere Zeit zu gewährleisten. In dieser Zeit nehmen Pflegeeltern die Erziehungsaufgabe wahr.

Ablauf Pflegeplatzbewilligung
Pflegeeltern unterstützen das Kind in seiner Entwicklung und geben ihm ein liebevolles Zuhause. Sie arbeiten mit den leiblichen Eltern und Experten zusammen. Sie wissen, dass die Pflege von Kindern schwierig sein kann, sind aber bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen.
Pflegeeltern benötigen eine Pflegeplatzbewilligung. Pflegeeltern, die für ihre Arbeit bezahlt werden, benötigen diese nach einem Monat. Pflegeeltern, die für ihre Arbeit nicht bezahlt werden, benötigen die Bewilligung nach drei Monaten.
Möchten Sie als Pflegefamilie tätig werden? Dann können Sie das Antragsformular ausfüllen. Die KESB überprüft, ob das Kindeswohl gewährleistet ist und überprüft das Pflegeverhältnis mindestens einmal im Jahr.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baarerstrasse 139
6300 Zug
Baarerstrasse 135, Postfach
6301 Zug
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geschlossen
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr