Der Umgang mit Leichen und die Leichentransporte werden in der Epidemienverordnung geregelt. Für Leichentransporte ins Ausland benötigt es eine Bewilligung (sogenannter Leichenpass).

Amtsärztlicher Ausweis zur Erwirkung eines Leichenpasses

  1. Antrag ausfüllen

    Antrag/Vorlage bei der Gemeinde, die den Todesfall registriert hat, ausfüllen. Die Gemeinde übermittelt den Antrag an das Amt für Gesundheit.

  2. Termin vereinbaren

    Zustellung des Antrags telefonisch avisieren und telefonische Terminvereinbarung zur Abholung des Ausweises durch die Gemeinde.

    Telefonnummer:  +41 41 728 35 10

  3. Antragsformular einreichen

    Antragsformular wird von der Gemeinde an gesund@zg.ch gesendet.

  4. Amtsärztlichen Ausweis abholen

    Abholungsort wird telefonisch bei der Terminvereinbarung bekannt gegeben (siehe 02).

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