Assistentinnen/Assistenten und Stellvertretungen

Medizinalpersonen brauchen für die Einstellung von Assistentinnen und Assistenten eine Bewilligung. Eine kantonale Bewilligung wird auch für Stellvertretungen für Medizinalpersonen und Stellvertretungen für andere Gesundheitsberufe bei Ferien oder anderen Abwesenheiten benötigt.

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