Betäubungsmittel (kontrollierte Substanzen)
Wir vollziehen die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kontrollierten Substanzen, die der Bund den Kantonen übertragen hat.
Buchführung und Entsorgung
Wir vollziehen die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kontrollierten Substanzen, die der Bund den Kantonen übertragen hat.
Amtliche Rezeptformulare zur Verschreibung von kontrollierten Substanzen können von Ärztinnen und Ärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zug schriftlich bei uns bestellt werden.
Personen und Betriebe, welche aufgrund ihrer Bewilligungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln befugt sind, sind verpflichtet, über ihren gesamten Verkehr mit Betäubungsmitteln laufend Buch zu führen.
Verfallene oder nicht mehr verwendete kontrollierte Substanzen der Verzeichnisse a, b und d können über uns entsorgt werden. Der Lieferschein für die Entsorgung sowie weitere nützliche Dokumente sind hier ersichtlich. Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlagen finden Sie weiter unten.
Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlagen
Die jeweils aktuellsten Versionen der Gesetze und Verordnungen des Bundes können hier abgerufen werden. Relevante Gesetze und Verordnungen des Bundes sind zudem hier aufgeführt.
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Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe [Betäubungsmittelgesetz, BetmG, SR 812.121]
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Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle [Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV, SR 812.121.1]
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Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien [Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, SR 812.121.11]
Relevante Gesetze und Verordnungen des Kantons Zug sind hier einsehbar, folgendes Gesetz gilt für den Bereich der Betäubungsmittel (kontrollierte Substanzen):
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel [EG BetmG, BGS 823.5]
Ausserdem finden Sie hier die auf der Webseite von Swissmedic erhältliche Online-Fassung der Pharmacopoea Helvetica, aktuelle Ausgabe inkl. Supplemente [Ph. Helv.], die Pharmacopoea Europaea, aktuelle Ausgabe inkl. Nachträge [Ph. Eur.], sowie die Swissmedic Stoffliste A-E [STL A-E] und die Regeln der Guten Abgabepraxis für Heilmittel der Kantonsapothekervereinigung [GAP].