Wie und wo fischen
Der Kanton Zug bietet mit dem Ägerisee und dem Zugersee zwei Perlen für die Patentfischerei. Die Fischereirechte der Fliessgewässer sind entweder in Privatbesitz oder werden vom Kanton verpachtet.
Fischereipatent Webshop
Neu können die Fischereipatente für den Zugersee im Webshop bezogen werden. Zahlen Sie mit den üblichen digitalen Zahlungsmitteln. Die Patente können nun entweder als PDF ausgedruckt oder einfach im Fishven-App verwedet werden.
Die Vorteile der Fishven App sind:
- Das Fischereipatent inklusive SANA wird im App hinterlegt. Somit können die Dokumente direkt auf dem Handy angezeigt werden.
- Anstelle der Papierstatistik können die Fänge direkt in der App erfasst werden.
Über die Fischereipatente
WICHTIGE INFO:
Im Zugersee überschreiten Hecht und Egli die vom Bund festgelegten PFAS-Höchstwerte. Diese Fischarten dürfen daher ab sofort nicht mehr weitergegeben werden. Der Eigenverzehr bleibt erlaubt und liegt im Ermessen jeder Person. Gefangene Hechte und Eglis sind fachgerecht zu entsorgen, entweder über die gemeindlichen Kadaversammelstellen oder im Haushaltsabfall (nicht im Kompost).
→ MM Kanton Zug Situation PFAS im Zugersee
Ausser für Tageskarten und für Gastkarten müssen die Angelnden einen Sachkunde-Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben und den Ausweis im Falle einer Kontrolle vorweisen können.
Das Fischereijahr dauert jeweils vom 1. November bis 31. Oktober und ist massgebend für die Gültigkeit der Jahrespatente.
Schonzeiten / Fangmindestmasse
Ganzjähriges Fangverbot:
Aal, Bachneunauge, Bitterling, Nase, Schneider, Steinbeisser, alle Krebsarten
Schonzeiten und Fangmindestmasse:
| Fischart | Fangmindestmasse | Schonzeiten |
|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 01.03. bis 30.04. |
| Egli | 15 cm | - |
| Felche |
Zugersee: 28 cm Ägerisee: 26 cm |
15.11. bis 31.01. |
| Bachforelle |
im See: 40 cm im Bach: 24 cm |
im See: 01.10. bis 25.12. im Bach 01.10. bis 29.02. |
| Seeforelle |
im See: 40 cm im Bach: 24 cm |
im See: 01.10. bis 25.12. im Bach: 01.10. bis 29.02. |
| Seesaibling (Rötel) | 22 cm | 15.10. bis 15.01. |
| Äsche | 30 cm | 01.02. bis 30.04. |
Fangstatistik
Die Abgabe der Fangstatistik ist obligatorisch und kann direkt über die App "Fishven Zug" oder mit dem Online-Formular erfasst werden. Für Tagespatente besteht keine Statistikpflicht.
Bis am 30. November müssen alle Fänge entweder in der App oder als Statistik (Papier oder online) eingereicht werden.
Die neue Funktion «Bestätigen der Fangstatistik» in der App erleichtert die offizielle Einreichung der Statistik erheblich. Mit nur einem Klick können Fischende die Statistik einreichen. Die Statistik gilt dann als eingereicht. Diese Funktion wird per November in der App aufgeschaltet.
Vorgehensweise:
App aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version der App installiert haben.
Fänge nachtragen: Tragen Sie alle Fänge vollständig ein, wenn nicht bereits erledigt.
Manuelle Aktivierung: Aktivieren Sie die Bestätigung unter dem Menüpunkt «Einstellungen > Konto > Statistik einreichen», falls notwendig.
Fliessgewässer
Die fischereilichen Nutzungsrechte in Kleinseen und Fliessgewässer sind entweder privat oder bei den Korporationen. Für einzelne Gewässer werden Anglerkarten durch die Korporationen abgegeben.
Fischereiberichte
Die Fangerträge von Berufsfischern und Angelfischern werden jährlich in einem Bericht zusammengefasst
Sachkundenachweis Fischerei
Im Kanton Zug ist für das Fischen mit Angel ein Sachkundeausweis Fischerei (SANA) vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind das Freiangelrecht und das Tagespatent. Die SANA-Kurse werden über das Netzwerk Anglerausbildung angeboten und koordiniert.