Wassernutzung

Öffentliche Gewässer dürfen von allen genutzt werden. Dies in einem Ausmass, in dem andere Personen in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden. Hier finden Sie Informationen zu Wasserentnahmen und Restwasser sowie zur Grundwassernutzung.

Restwasserstrecke in der Lorze

Wasserentnahme und Restwasser

Ob als Trinkwasser, Löschwasser, zur Bewässerung, zum Reinigen oder für industrielle Prozesse – wer Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will, braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung (ebenfalls für das Verändern einer bereits konzessionierten Anlage). Unerlaubte Wasserentnahmen sind strafbar!

Grundwassernutzung

Bewilligungen bei Grundwasserentnahmen für Trink- und Brauchwasserzwecke können erteilt werden, wenn die eidgenössischen und kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Zudem dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen verletzt und keine bestehenden Nutzungsrechte beeinträchtigt werden.


Informationen zur Nutzung von Grundwasser für Heiz- oder Kühlzwecke finden Sie im Abschnitt «Energienutzung aus Untergrund und Wasser».

Team

Peter Keller

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Volker Lützenkirchen

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Kontakt

Amt für Umwelt

Aabachstrasse 5
6301 Zug
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geschlossen

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