Nutzung von Oberflächengewässern

Wer im Kanton Zug Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will, benötigt eine Bewilligung. Mit der Nutzungsbewilligung werden auch Restwassermengen festgelegt, die den Erhalt der aquatischen Lebensgemeinschaften und der Gewässerfunktionen gewährleisten.

Stauwehr Lorze in Cham

Team

Peter Keller

Projektleiter

Bruno Mathis

Stellvertretender Amtsleiter / Abteilungsleiter

Kontakt

Amt für Umwelt

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Amt für Umwelt
Aabachstrasse 5
6301 Zug
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14:00 - 17:00

Termine nach Vereinbarung

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