Beiträge erhalten

Als Eigentümerschaft eines denkmalgeschützten Bauwerks haben Sie bei einer Sanierung Anrecht auf finanzielle Beiträge. Sowohl der Kanton wie die Standortgemeinde beteiligen sich an Kosten, welche die substanzerhaltenden Arbeiten betreffen.

Beige mit den hellbraunen Schindeln für das Dach des Hof Lorzen

Information

Gesuch

Wenn Sie finanzielle Beiträgen für eine Sanierung erhalten möchten, reichen Sie ein entsprechendes Gesuch vor Baubeginn bei uns ein. Aufgrund der eingereichten Unterlagen berechnen wir den voraussichtlich zustehenden Beitrag und sichern diesen in Form einer Verfügung einstweilen zu.

 

Bedingungen

Beachten Sie, dass wir uns nur an Kosten, welche die substanzerhaltenden Massnahmen betreffen, beteiligen. Das kann zum Beispiel die Restaurierung eines alten Fassadenputzes oder die Sanierung eines historischen Täfers sein. Werterhaltende Massnahmen wie beispielsweise eine Dämmung oder der Einbau einer neuen Küche gehören nicht dazu.  

 

Ausbezahlt werden die Beiträge erst nach Abschluss der Bauarbeiten anhand der eingereichten Schlussabrechnung und Schlussdokumentation. Letztere muss Vor- und Nachzustand des Denkmals sowie wichtige Zwischenphasen des Bauablaufs dokumentieren.

Merkblätter

In den Merkblättern des Amts finden Sie Angaben, wie Sie das Beitragsgesuch einreichen und welche Aspekte Sie bei einem finanziellen Beitrag sonst noch berücksichtigen müssen.

Denkmalpflegerelevante Arbeiten
PDF | 519 KB | Deutsch
Formular Beitragsgesuch
PDF | 45 KB | Deutsch
Wegleitung Beitragsgesuch
PDF | 506 KB | Deutsch

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Zuständige Abteilung

Kontakt

Amt für Denkmalpflege und Archäologie

Hofstrasse 15
6300 Zug
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