Die Raumplanung dient der zweckmässigen, haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung der Landschaft. In der Schweiz sind die Kantone für die Raumplanung zuständig. Im Kanton Zug nimmt das Amt für Raum und Verkehr die Aufgaben der Raumplanung wahr (Ortsplanung und Richtplanung).