Vollstreckung von Gerichtsentscheiden im Zivilverfahren

Selbst wenn Sie ein Gerichtsverfahren gewonnen haben, heisst das nicht, dass damit die Forderung bereits bezahlt oder die wuchernde Hecke des Nachbarn bereits geschnitten ist. Hier zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie ergreifen können, damit ein erreichtes Urteil auch umgesetzt wird.

Symbolbild Büchergestell

Rechtskraftbescheinigung

Wenn Sie ein Urteil erstritten haben und dieses nun zur Vollstreckung bringen wollen, benötigen Sie als allererstes eine sog. Rechtskraftbescheinigung. Nur Entscheide mit Rechtskraftbescheinigung können vollstreckt werden, weil es andernfalls sein könnte, dass gegen den Entscheid noch ein Rechtsmittel hängig und der Entscheid somit noch gar nicht definitiv ist.

Vollstreckung von Geldforderungen

Je nachdem, ob Ihre Gegenpartei zur Bezahlung von Geld verpflichtet worden ist, oder ob es in Ihrem Urteil um andere Rechte und Pflichten geht, kommt eine andere Art der Vollstreckung zur Anwendung. Die Vollstreckung von Geldforderungen erfolgt in der Schweiz über die Betreibung.

Vollstreckung von anderen Ansprüchen

Die Vollstreckung von allen anderen Ansprüchen bzw. Verpflichtungen richtet sich nach Art. 335 ff. Zivilprozessordnung (ZPO). Dazu ist ein eigenes Verfahren vor dem Kantonsgericht erforderlich.

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