Besuche in der Strafanstalt sind möglich, sofern die Verfahrensleitung bei der Untersuchungs- und Sicherheitshaft zustimmt. Besucherinnen und Besucher müssen vorgängig eine Besuchsbewilligung beantragen.

Antrag Besuchsbewilligung

Reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt ein bei der

Strafanstalt Zug, An der Aa 2, Postfach, 6301 Zug oder an strafanstalt@zg.ch.

Bitte melden Sie sich ungefähr eine Woche nach Gesuchseinreichung telefonisch bei der Strafanstalt Zug, um einen Besuchstermin zu vereinbaren (041 723 60 00).

Antrag Besuchsbewilligung und Merkblatt

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