Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsdauer 2025-2030; Vakanz Carmela Frey).

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts - Vakanz Carmela Frey

Mit Beschluss vom 30. September 2025 hat der Regierungsrat Carmela Frey, Zug, Richterin am Kantonsgericht Zug, als Oberrichterin für gewählt erklärt (stille Wahl). Der Kantonsrat hat am 26. November 2025 die Gültigkeit der Ergänzungswahl von Carmela Frey festgestellt. Sie tritt ihr neues Amt per 1. November 2026 an. Infolgedessen wird während der Amtsperiode 2025-2030 per 1. November 2026 ein Sitz für ein Mitglied des Kantonsgerichts des Kantons Zug frei.

 

Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 20. April 2026, 17.00 Uhr, abgelaufen. Innerhalb dieser Frist ist bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Sterchi Pascal, 1982, Gerichtsschreiber, Hünenberg, Sozialdemokratische Partei Kanton Zug

 

Feststellung der Gültigkeit der Wahl
Die Staatskanzlei hat den eingegangenen Wahlvorschlag geprüft. Dieser lag bis Mittwoch, 22. April 2026, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden keine Mängel des Wahlvorschlags geltend gemacht. Es findet für diese Vakanz im Kantonsgericht kein Wahlgang statt (stille Wahl). In diesem Fall erklärt der Zuger Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt und teilt ihr die Wahl mit. Die Gewählterklärung wird in der Folge im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht. Diese Ergänzungswahl muss zudem durch den Zuger Kantonsrat für gültig erklärt werden. Dies erfolgt voraussichtlich am 1. Juli 2026.

 

Ausschreibung für die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts vom 14. Juni 2026

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