Direktzahlungen

Die Administration der Direktzahlungen - von der Betriebsanerkennung über die Datenadministration und Auszahlung der Beiträge bis zur Koordination des landwirtschaftlichen Kontrollwesens - ist unsere Kompetenz. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren betrieblichen Anliegen.

Raps EInzelbaum

Grundsätzliches

Haben Sie Fragen

  • zur Betriebsanerkennung?
  • zu Produktionsstätten?
  • zu Bewirtschafterwechsel?
  • zur Gründung oder Auflösung einer Gemeinschaftsform?
  • zum Wechsel der Rechtsform?
  • zur Direktzahlungsberechtigung?
  • zur Betriebsaufgabe?

Hierfür steht Ihnen Stefan Rohrer gerne für weiterführende Informationen zur Verfügung (siehe Ansprechpersonen).

 

Anforderungen ÖLN

Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifische ökologische Auflagen gebunden. Diese Auflagen werden unter dem Begriff Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) vereint.

Die gesamtbetrieblichen Anforderungen betreffen die folgenden Bereiche:

  • Tierschutzkonforme Nutztierhaltung
  • Ausgeglichene Düngerbilanz
  • Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen
  • Vorschriftgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung (z.B. Streueflächen in Naturschutzgebieten)
  • Geregelte Fruchtfolge
  • Geeigneter Bodenschutz
  • Gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Anforderungen an die Produktion von Saat- und Pflanzgut
  • Anforderungen an ÖLN-Regelungen von nationalen Fach- und Vollzugsorganisationen
  • Pufferstreifen entlang von Gewässern, Wegen, Hecken etc.
  • Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebes (z.B. Parzellenverzeichnis, Düngung, Erntedaten etc.)

ÖLN-Gemeinschaften

Betriebe können sich zu einer ÖLN-Gemeinschaft zusammenschliessen wenn sie

  1. den ganzen ÖLN gemeinsam erfüllen oder
  2. einzelne Teile davon gemeinsam erfüllen
    • ausgeglichene Düngerbilanz
    • Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen
    • geregelte Fruchtfolge, geeigneter Bodenschutz, gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Othmar Geisseler (siehe Ansprechspersonen)

Kontrollwesen

Im Kanton Zug werden die Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben durch den landwirtschaftlichen Kontrolldienst Schwyz, Nidwalden, Zug (KDSNZ) durchgeführt. Im Rahmen von Leistungsaufrägen umfassen die Kontrollen sowohl öffentlich-rechtliche Bereiche wie die Direktzahlungsverordnung, Grundkontrolle von Veterinärthemen und Ressourcenprojekte wie auch Kontrollen von privatrechtlichen Produktionsprogrammen wie IP-Suisse, QM-Schweizer Fleisch, SwissGAP etc.

Die Kontrolle der Anforderungen an den biologischen Landbau (DZV, BioSuisse) wird durch die Inspektionsstellen bio.inspecta und Bio Test Agro durchgeführt.

Für die lokale Administration ist die Regionalstelle Zug verantwortlich. Die Kontrollen im Kanton Zug werden durch nebenamtliche und in ihrem Fachgebiet professionell ausgebildete Kontrolleure durchgeführt.

Die Kontrollplanung der öffentlich-​rechtlichen Kontrollen basiert auf den Vorgaben der Verordnung über die Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL). Die Aufträge von privatrechtlichen Auftraggebern werden innerhalb der vorgegeben Periode ausgeführt. Die kantonale Kontrollkoordinations-​Stelle wird durch das Landwirtschaftsamt betrieben.

Je nach Betrieb und angemeldeten Produktionsprogrammen findet jährlich oder im Minimum jedes dritte Jahr eine Kontrolle auf dem Landwirtschaftsbetrieb statt. Abhängig vom Kontrollbereich können Kontrollen angemeldet oder unangemeldet stattfinden. Im Kanton Zug werden die verschiedenen Kontrollbereiche wenn möglich in einem Betriebsbesuch zusammengefasst.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Othmar Geisseler (siehe Ansprechspersonen).

Beitragstypen

Landschaftsqualitätsprojekt

Das Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) Zugerland wurde 2014 lanciert. Ende 2021 endete die erste 8-jährige Projektphase. Per 2022 wurde das LQP vom BLW für die Periode 2022-2025 bewilligt. Das LQ-Projekt wird gemäss aktuellen Bestimmungen des BLW bis Ende 2027 verlängert. Per 2028 wird eine Zusammenlegung mit den Vernetzungsprojekten erfolgen.

Weiterführende Informationen, Merkblätter, Formulare etc. können den folgenden Links entnommen werden.

Bei Fragen zum LQ-Projekt wenden Sie sich bitte an Bruno Aeschbacher (siehe Ansprechspersonen).

Vernetzungsprojekte

Im Kanton Zug laufen heute sieben Vernetzungsprojekte (VP). Seit 2022 werden diese allesamt gemäss überarbeitetem Reglement umgesetzt. Dies bedeutet, dass auf allen vernetzten Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Kanton Zug ein vorgegebenes Set an Vernetzungsmassnahmen umgesetzt werden muss. Nebst der Erfüllung sogenannter Einstiegskriterien sind pro einzelne BFF je eine weitere Vernetzungsmassnahme umzusetzen. Die Einstiegskriterien sind für alle Wiesen-BFF vorgeschrieben. Die am VP beteiligten Betriebe können pro BFF-Typ diverse Massnahmenkombinationen umsetzen. Die Bestimmungen zu den einzelnen Massnahmen können den folgend verlinkten Dokumenten entnommen werden.

Sämtliche Vernetzungsprojekte des Kantons laufen noch bis Ende 2027. 2028 wird es zur Zusammenlegung der Vernetzungsprojekte und des Landschaftsqualitätsprojekts zu einem Projekt regionale Biodiversität und Landschaftsqualität kommen. 

Bei Fragen zur Vernetzung wenden Sie sich bitte an Bruno Aeschbacher (siehe Ansprechspersonen).

Reglement betreffend Umsetzung von Vernetzungsprojekten im Kanton Zug
Merkblatt betreffend Umsetzung der Vernetzungsmassnahme Getreide in weiter Reihe
Merbklatt betreffend Massnahmenkombinationen und Bewirtschaftungsanforderungen
Information des LBBZ Schluechthof Cham

Änderungen Programme / Beiträge 2025

Folgend finden Sie verschiedene Informationen (Faktenblätter und Videos) zu den Programmänderungen und Beiträgen ab Beitragsjahr 2025.

Bei Fragen zu den Programm- und Beitragsänderungen wenden Sie sich bitte an Stefan Rohrer oder Joel Andermatt (siehe Ansprechspersonen).

Biodiversitätsförderung auf Ackerflächen

Die Annahme der Motion Grin durch den Ständerat am 11. Juni 2024 bewirkt die Streichung der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerland im ÖLN.

Der unbestrittene Bedarf für mehr Biodiversität im Ackerland bleibt bestehen. Ebenso bleiben die BFF-Kulturen und Beiträge im Direktzahlungssystem erhalten. Die angelegten Acker-BFF haben nicht nur eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Nützlingsförderung, insbesondere der wichtigen Bestäuber, sie fördern auch ein positives Image der Landwirtschaft. Blühelemente in der Ackerlandschaft erfreuen die Bevölkerung.

Tabellarische Übersicht von Agridea
Weiterführende Informationen von Agrinatur

Ansprechpersonen

Stephan Robert Rohrer

Ingenieur FH Landwirtschaft
Landwirtschaftsamt
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Joel Andermatt

Sachbearbeiter
Landwirtschaftsamt
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Othmar Geisseler

Sachbearbeiter
Landwirtschaftsamt
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Bruno Aeschbacher

Sachbearbeiter
Landwirtschaftsamt
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Dossiers

Kantonale Abgeltungsrichtlinien 2017
Für Massnahmen des Natur-​ und Landschaftsschutzes, des ökologischen Ausgleichs sowie der Biodiversitätsförderung oder bei Schäden durch Wildtiere in der Land- oder Forstwirtschaft können gemäss den gesetzlichen Vorgaben Beiträge und Entschädigungen beantragt werden.
Kanadische Goldrute
Als gebietsfremde Arten (Neobiota) werden Pflanzen und Tiere bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas nach Europa eingebracht wurden. Breiten sich diese invasiv aus, können sie Schäden anrichten.
Getreide Winter
Verkürzte Pachtdauern, die parzellenweise Verpachtung von landwirtschaftlichen Gewerben, die Genehmigung von Pachtverträgen und höchstzulässige Pachtzinsen - unser tägliches Geschäft. Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen und Fragen zum landwirtschaftlichen Pachtrecht.
Rapsfeld
Das bäuerliche Bodenrecht fördert landwirtschaftliche Familienbetriebe, stärkt die Stellung der Selbstbewirtschaftenden einschliesslich der Pächtenden beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe & Grundstücke und bekämpft übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden.
Schleppschlauch
Hofdünger- und Nährstoffflüsse gehören für Landwirtschaftsbetriebe zum Tagesgeschäft. Das Erfassen von Hofdüngerlieferungen via HODUFLU oder der Einsatz von nährstoffreduziertem Futter sind Massnahmen, die bei den Nährstoffbilanzberechnungen berücksichtigt werden.
Bodenprofil
Der Boden ist eine unserer zentralen Lebensgrundlagen. Er ist in menschlichen Zeitmassstäben eine nicht erneuerbare Ressource. Deshalb sind wir gefordert, besonders sorgfältig mit ihm umzugehen und ihn nachhaltig zu schützen. Hier erfahren Sie mehr über die Böden und die Bodenbeobachtung.

Kontakt

Landwirtschaftsamt

Kontaktformular
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen