30.07.2018, Medienmitteilung
Zum 1. August
Die Vorbereitungen zu den Feierlichkeiten vom 1. August stehen wie bereits in anderen Teilen in der Schweiz im Schatten der aktuellen grossen Waldbrandgefahr im Kanton Zug.
Die aktuell hohen Temperaturen, die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen und der Wind führen auch in den Wäldern und in der offenen Landschaft des Kantons Zug zu grosser Trockenheit. Die aktuellen Wetterprognosen deuten darauf hin, dass die Waldbrandgefahr bestehen bleibt oder sogar weiter zunehmen kann!
Genauso wie die Höhenfeuer gehören für viele Zuger/innen auch Raketen und anderes Feuerwerk zum 1. August. Während sich die einen über Lichteffekte und Knaller freuen, ärgern sich die andern über Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, was sich in der zunehmenden Zahl von Beschwerden bei den Behörden niederschlägt. Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz sind die vielen privaten Feuerwerke um den 1. August wegen der freigesetzten Schadstoffe und Lärmbelastungen nicht unproblematisch. Wir bitten um massvollen Einsatz von Feuerwerk im privaten Bereich. Auch das Abbrennen von Feuerwerk fällt unter ein mögliches generelles Feuerverbot und den Anweisungen von Gemeinden, von Brandschutz und Feuerwehren ist Folge zu leisten.