07.03.2024, Medienmitteilung

Einsatz obligatorischer Lehrmittel und Integrität der Schülerinnen und Schüler

Wird der Einsatz der obligatorischen Lehrmittel im Unterricht sichergestellt? Wird die religiöse und psychologische Integrität der Schülerinnen und Schüler gewahrt? Diesen Fragen ging die Schulaufsicht im Rahmen ihrer jährlichen Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen im Bereich der obligatorischen Schulzeit nach.

Die Abteilung Schulaufsicht der Bildungsdirektion prüft jedes Jahr, ob sich die gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug an die gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben halten.

Prüfthemen im Schuljahr 2023/24

Bei den gemeindlichen Schulen wurde der «Einsatz obligatorischer Lehrmittel» überprüft. Im Fokus stand die Leitfrage, ob die Schulleiterinnen und Schulleiter sicherstellen, dass die Lehrpersonen die obligatorischen Lehrmittel und zugehörigen Unterrichtshilfen einsetzen.

Als eine der Anerkennungsvoraussetzungen für Privatschulen gilt im Kanton Zug die Gewährleistung der psychologischen und religiösen Integrität der Schülerinnen und Schüler. Die Schulaufsicht prüfte deshalb, ob die Schulleitenden von Privatschulen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler weder psychologisch noch religiös abhängig gemacht werden.

Bilanz

Sehr erfreulich fielen die Ergebnisse der Online-Befragungen der Schulleitungen der gemeindlichen Schulen aus. Diese wurden in Bezug auf Massnahmen beim Bestellvorgang, bei der Einführung in neue obligatorische Lehrmittel und beim Einsatz obligatorischer Lehrmittel im Unterricht befragt. Es zeigte sich, dass die Prozesse rund um die Lehrmittel und zugehörigen Unterrichtshilfen etabliert sind. Nur zwei gemeindliche Schulen wiesen einen moderaten Handlungsbedarf auf, welcher von den betreffenden Schulen umgehend behoben wurde.

Bei der Überprüfung der Privatschulen wurde ein zweistufiges Verfahren gewählt, das sich einerseits aus der Analyse von eingereichten Dokumenten und andererseits aus der Online-Befragung der Schulleiterinnen und Schulleiter zusammensetzte. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass dem Thema an den Privatschulen ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wird. Die von den zehn geprüften Privatschulen eingereichten Dokumente belegten, dass das Prüfthema aktiv bewirtschaftet wird und dass präventiv wirksame Massnahmen vorgesehen werden, um die psychologische und religiöse Integrität der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Damit signalisieren Privatschulen nach innen und aussen, wie bedeutungsvoll dieses Thema für ihre Schule ist. Dies wiederum gibt Eltern Vertrauen, dass ihre Kinder an dieser Schule gut aufgehoben sind.

Markus Kunz, Leiter der Abteilung Schulaufsicht, führt aus: «Die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörden sind in diesem Bereich äusserst sensibel. Dass Privatschulen das Thema besonders gewichten und pflegen, ist für den Kanton als Aufsichtsbehörde deshalb genauso wichtig wie für die Privatschulen selbst. Die Reputation einer Privatschule und damit auch die Nachfrage nach einer Beschulung in einer Privatschule hängen massgeblich davon ab, ob diese einen einwandfreien Ruf geniesst.»

Regierungsrat Stephan Schleiss betont in diesem Zusammenhang: «Die Ergebnisse der Überprüfung nehmen wir erfreut zur Kenntnis.»

Kontakt

Stephan Schleiss

Bildungsdirektor
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80 stephan.schleiss@zg.ch