14.05.2024, Medienmitteilung

Baden in Flüssen und Seen im Kanton Zug: gewusst wie und wo

Im Kanton Zug wird die Wasserqualität an beliebten Badestellen regelmässig untersucht. Die Resultate zeigen ein sehr gutes Bild. Aufgrund der weltweit zunehmenden Herausforderung durch Antibiotikaresistenzen wird jedoch seit rund zwei Jahren ein besonderes Augenmerk auf deren Auswirkungen gelegt. In diesem Zusammenhang möchte der Kanton Zug die Bevölkerung vermehrt auf das Verhalten beim Baden in Flüssen und Seen, insbesondere unterhalb von Abwassereinigungsanlagen, sensibilisieren.

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) untersucht seit vielen Jahren die mikrobiologische Qualität von insgesamt 21 beliebten Zuger Badestellen an Seen und Flüssen. Hierbei werden Wasserproben erhoben und mittels Messung von Indikatorkeimen (E. coli und Enterokokken) im Labor analysiert. Zusätzlich werden seit 2022 im Rahmen des Projekts «One Health – Antibiotikaresistenzen im Kanton Zug» ausgewählte Stellen quantitativ auf das Vorkommen antibiotikaresistenter Bakterien beurteilt.

Gesundheitsdirektor Martin Pfister erklärt: «Antibiotikaresistenzen sind eine globale Herausforderung. Sie torpedieren die Gesundheitsversorgung und die Fortschritte in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier, indem sie die Wirksamkeit von Antibiotika bei der Behandlung von Infektionen verringern. Dem Kanton Zug ist es wichtig, das Thema proaktiv und fundiert anzugehen.».

Trotz guter Wasserqualität ist punktuell Vorsicht geboten

Die Wasserqualität bei den Badeplätzen im Kanton Zug ist insgesamt gut bis sehr gut. Gleichwohl gibt es neue Erkenntnisse, was die Gewässerbelastung sowie die Anwesenheit von antibiotikaresistenten Keimen unterhalb von Abwasserreinigungsanlagen betrifft. So haben die Untersuchungen des AVS in Bezug auf die Wasserqualität an den Badestellen im Kanton Zug folgende Tendenzen aufgezeigt:

– Seebäder weisen üblicherweise eine gute bis sehr gute Wasserqualität auf.

– Flussbäder sind anfälliger für Schwankungen in der Wasserqualität. Insbesondere während Starkniederschlägen und bis zu drei Tage danach können Verunreinigungen nachweisbar sein.

– Unterhalb von Abwasserreinigungsanlagen (ARA), da wo das gereinigte Abwasser ins Fliessgewässer eingeleitet wird, ist die Restkeimbelastung erhöht.

«Bei Starkregen gelangen durch das Abschwemmen von Plätzen, Strassen und Feldern viele Schmutz- und Trübstoffe, sowie Keime in Flüsse und Seen. Zudem stösst die Kanalisation bei langanhaltendem Regen an ihre Kapazitätsgrenzen», erklärt Fabrice Bachmann, Geschäftsführer des GVRZ – Gewässerschutzverband Region Zug. «Damit sich die grossen Abwassermengen in diesem Fall nicht in die Häuser und Keller rückstauen, wird das stark verdünnte Abwasser an vordefinierten Stellen in ein Gewässer eingeleitet. Deshalb ist es empfehlenswert, nach einem starken Gewitter oder heftigen Regenfällen ein bis drei Tage mit dem Baden zuzuwarten.»

Antibiotikaresistente Keime sind ein Gesundheitsrisiko

Befinden sich vermehrt krankheitserregende oder antibiotikaresistente Keime im Wasser, besteht beim unabsichtlichen Verschlucken des Wassers, beim Kontakt des Wassers mit Wunden sowie bei intensiver Benetzung von Augen, Gehörgang und Nasenschleimhaut ein Risiko von Infektionen wie Magen-Darm-Erkrankungen mit Durchfall und/oder Erbrechen. Auch Vereiterungen von Wunden, Bindehautreizungen oder Ohrenentzündungen können auftreten. Werden diese Infektionen durch antibiotikaresistente Keime ausgelöst, ist die Behandlung deutlich erschwert.

Verhaltensempfehlung beim Baden unterhalb von ARAs

Im Kanton Zug werden zwei ARAs betrieben, die ARA Schönau und die ARA Neuheim/Tal. Mit den vorhandenen Reinigungsschritten können die beiden Zuger ARAs 95 bis 99 Prozent der schädlichen Keime eliminieren. Ein Rest antibiotikaresistenter Keime findet jedoch den Weg durch alle Reinigungsstufen und gelangt in die Fliessgewässer. Es wird daher empfohlen, auf das Baden in der Lorze respektive der Sihl unterhalb der Einleitung des gereinigten Abwassers zu verzichten.

Aufgrund der exponierteren Lage direkt unterhalb der ARA Schönau werden insbesondere Badende beim Spielplatz «Lorzenparadies» an der unteren Lorze in Hagendorn sensibilisiert. Als Massnahme zur Expositionsverminderung haben die Gesundheitsdirektion mit dem Amt für Verbraucherschutz, Amt für Gesundheit und Amt für Sport und Gesundheitsförderung gemeinsam mit der Standortgemeinde Cham und dem Amt für Umwelt beschlossen, vom Baden beim Spielplatz Lorzenparadies abzuraten und auf die möglichen Risiken hinzuweisen. Dazu werden sowohl beim Spielplatz Lorzenparadies als auch bei den Kosthäusern in Hagendorn Informationstafeln installiert. Der Spielplatz kann weiterhin benutzt werden, der Zugang zur Badestelle ist bereits umzäunt.

«Es ist der Gemeinde Cham wichtig, dass transparent über die aktuellen Erkenntnisse zur Wasserqualität informiert wird. Wir möchten der Öffentlichkeit bewusst machen, dass bestimmte Bereiche möglicherweise einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Gleichzeitig besteht das Ziel nicht darin, ein Badeverbot zu erlassen, sondern vielmehr sicherzustellen, dass Badende gut informiert sind und eigenverantwortlich entscheiden können», sagt die Chamer Gemeinderätin Christine Blättler-Müller, Vorsteherin Soziales und Gesundheit. «Gleichzeitig sind wir sehr daran interessiert, dass langfristige Lösungen zur Reduzierung des Eintrags antibiotikaresistenter Bakterien geprüft werden.»

Für machbare Lösungen braucht es einen gemeinsamen Ansatz

Im Kanton Zug sind die beteiligten Ämter daran, umsetzbare Lösungen zur mittel- und langfristigen Verbesserung zu eruieren. Zum Thema Antibiotikaresistenz ist dafür ein gemeinsamer Ansatz unter dem One-Health-Konzept prädestiniert. Das One-Health-Konzept bringt Humanmedizin, Veterinärmedizin und Umweltwissenschaften zusammen, um einen Mehrwert für die Gesundheit von Tier und Mensch sowie einen positiven Effekt auf die Umwelt zu erzielen.

Innerhalb der beteiligten Ämter wie auch mit dem GVRZ werden Lösungsvorschläge auf ihre Machbarkeit und Wirksamkeit geprüft, und anschliessend über die zuständigen Stellen in den politischen Prozess eingebracht.

Für machbare Lösungen braucht es koordinierte Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und damit die Sensibilisierung jedes Einzelnen. Dazu erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister: «Die Bildung von Antibiotikaresistenzen ist ein natürliches Phänomen, das durch den häufigen Einsatz von Antibiotika gefördert wird. Antibiotika werden sowohl in der Human- wie auch in der Veterinärmedizin eingesetzt und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Medizin. Mit dem richtigen Einsatz von Antibiotika kann jede und jeder einen Beitrag leisten, um die Verbreitung und Selektion von resistenten Keimen zu minimieren und so die langfristige Gesundheit nicht nur von uns – sondern auch unserer Gewässer – gewährleisten.»

Tipps zur Badesaison

– Unterhalb von ARA-Einleitungen auf das Baden verzichten.

– Während sowie 1-3 Tage nach Starkregen auf das Baden verzichten.

– Trotzdem ins Wasser? Dann soll die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung trotz erhöhtem Infektionsrisiko verringert werden: Kein Wasser schlucken, Hautverletzungen wasserdicht abdecken und nach dem Wassersport gründlich duschen.

Anlaufstellen bei Fragen

Für Fragen aus der Bevölkerung: Amt für Verbraucherschutz, +41 41 723 74 10, info.avs@zg.ch.

Für Fragen zu medizinischen Themen: Amt für Gesundheit, +41 41 728 39 39, gesund@zg.ch.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch