12.09.2025, Medienmitteilung
Zuger Stipendienwesen umfassend modernisiert: Besserer Zugang zur Aus- und Weiterbildung
Der Kanton Zug reformiert sein Stipendienwesen grundlegend. Ab dem 12. September 2025 gilt ein neues Berechnungsmodell. Die Ansätze für die Lebenshaltungskosten werden an die Teuerung angepasst. Neu werden Arbeitsmarktstipendien eingeführt. Zudem wird das Gesuchswesen digitalisiert.
Der Kanton Zug stellt sein Stipendienwesen neu auf. Das totalrevidierte Gesetz über Ausbildungsbeiträge und die zugehörige Verordnung treten am 12. September 2025 in Kraft. Das Berechnungsmodell wird vereinfacht und die Beiträge an die höheren Lebenskosten angepasst. Zudem wird die Auszahlung zu Beginn der Ausbildung vorgenommen (vorschüssig) anstelle wie bisher nach Abschluss des Semesters. Weiter führt der Kanton Arbeitsmarktstipendien ein – und dies nach dem Vorbild der Stadt Zürich als erster Kanton. Schliesslich wird das Stipendienwesen schrittweise digitalisiert. «Wir können den Zugang zu Aus- und Weiterbildung nochmals verbessern», umschreibt Bildungsdirektor Stephan Schleiss die Absicht des Kantons.
Neue Methode für die Berechnung
Kern der Revision ist der Wechsel zum bundesweit etablierten Fehlbetragssystem bei der Berechnung. Damit erhöht sich die Nachvollziehbarkeit gegenüber dem heutigen Punktesystem. Die Ausbildungsbeiträge berechnen sich künftig aus der Differenz zwischen den anrechenbaren, anerkannten Ausbildungskosten und den vorhandenen Mitteln und Eigenleistungen.
Anpassung an aktuelle Lebenshaltungskosten
Die Revision trägt auch der Teuerung Rechnung: Die Lebenskosten werden für Einzelpersonen gemäss dem Ansatz der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) berechnet. Für Personen mit Familie gelten die kantonalen Ansätze für Ergänzungsleistungen. Zudem können finanzielle Engpässe während der Ausbildung durch die neu vorschüssige Auszahlung der Beiträge verhindert werden.
Neuheit Arbeitsmarktstipendien
Erwachsene, die auf dem Arbeitsmarkt längerfristig nicht bestehen können oder den Einstieg noch nicht gefunden haben, können für die Weiterbildung Arbeitsmarktstipendien beantragen. Dabei muss die angestrebte Weiterbildung die Arbeitsmarktfähigkeit und somit die Chancen auf eine Beschäftigung erhöhen. Der Kanton Zug reagiert so auf die veränderten Anforderungen im Arbeitsmarkt und unterstützt die Bevölkerung bei der beruflichen Qualifizierung. Bisher kannte erst die Stadt Zürich diese Stipendienart.
Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann betont als Initiantin der neuen Massnahme: «Mit den Arbeitsmarktstipendien unterstützen wir Zugerinnen und Zuger, ihre beruflichen Qualifikationen zu erhalten oder zu erweitern.»
Digitalisierung des Stipendienprozesses
Der Stipendienprozess wird modernisiert: Ab Sommer 2026 können Gesuchstellende ihre Anträge vollständig online einreichen. Das vereinfacht den Zugang und erhöht die Effizienz.
Kastentext:
Weitere Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen und zur Gesuchseinreichung: www.zg.ch/stipendien und 041 594 31 31
Informationsveranstaltungen zu den neuen Arbeitsmarktstipendien:
Anmeldung erwünscht: www.zg.ch/biz/agenda oder 041 594 32 32
Kontakt
Stephan Schleiss
Regierungsrat / Bildungsdirektor Direktion für Bildung und Kultur
+41 41 594 37 48 stephan.schleiss@zg.ch