Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (GOG); Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine möglichst umfassende Trennung des Zwangsmassnahmengerichts vom Strafgericht
Mit dieser Teilrevision des GOG soll auf die neue Amtsperiode der Gerichte 2025-2030 die Möglichkeit geschaffen werden, das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in möglichst umfassender Weise von dem allenfalls nachfolgend in der Sache urteilenden Strafgericht zu trennen bzw. loszulösen.
Kirchenstrasse 6, Postfach
6301 Zug
Montag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00
Dienstag bis Freitag
08:00 - 11:45
11:45 - 17:00
Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.