Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Versicherung für inhaftierten Personen)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. November 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 7. März 2024 vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Details siehe Download.

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