Externe Schulevaluation
Unter Evaluation im Bildungsbereich versteht man eine systematische, auf vorliegenden oder neu erhobenen Daten beruhende Beschreibung und Bewertung der Schulqualität.
Allgemeine Informationen
Das Amt für gemeindliche Schulen bzw. die dafür zuständige Abteilung Externe Schulevaluation überprüft periodisch die Qualität von geleiteten Schuleinheiten. Dabei werden die Schwerpunkte des Bildungsrates und der vereinbarten Qualitätskriterien berücksichtigt.
Die Unterrichts- und Schulqualität an den gemeindlichen Schulen wird durch die externe Schulevaluation alle drei bis fünf Jahre systematisch evaluiert. Die externe Schulevaluation ist primär ein Instrument des kantonalen Qualitätsmanagements. Sie vermittelt den Schulen eine fachliche Aussensicht, die gezielte Impulse für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gibt und die Schule bei der Rechenschaftslegung unterstützt.
Schwerpunkte des Bildungsrats
Für den dritten Evaluationsdurchgang (2020 - 2025) hat der Bildungsrat für alle Stufen der obligatorischen Schulzeit an den gemeindlichen Zuger Schulen (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I) folgende zwei Evaluationsschwerpunkte festgelegt, die sich an den «Strategischen Entwicklungslinien für die Zuger Volksschulen 2018 bis 2022» vom Juni 2018 des Bildungsrates und den Elementen 1 bis 8 des Rahmenkonzepts ausrichten:
- Die Schul- und Unterrichtsqualität wird systematisch und nachhaltig weiterentwickelt.
- Erfolgreiches Lehren und Lernen wird gezielt gefördert durch die Schaffung von tragfähigen Beziehungen sowie Lerngelegenheiten für kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches und kooperatives Lernen.
Wahl von Fokusthemen - modulares, partizipatives Verfahren
In der Konsolidierungsphase des Rahmenkonzepts «Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» setzen die einzelnen Schulen und Schulgemeinden eigene, bedarfsgerechte Schwerpunkte innerhalb ihres Qualitätsmanagements. Daher wird parallel zum standardmässig evaluierten Teil im dritten Evaluationsdurchgang ein partizipatives und modulares, auf die jeweilige Schule (Schuleinheit bzw. Schulgemeinde) angepasstes, Verfahren angewendet. Die Schulen haben dabei die Möglichkeit, ihren Bedürfnissen und Entwicklungsschwerpunkten entsprechende Vertiefungsfelder der Evaluation zu definieren.
Gesetzliche Grundlagen
Die externe Schulevaluation ist im Rahmenkonzept «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» (Element 12 – Kanton) sowie im Schulgesetz des Kantons Zug verankert.
Das Amt für gemeindliche Schulen legt die kantonalen Verfahrensstandards, der Bildungsrat die Schwerpunkte der externen Schulevaluation fest.
Schulgesetz
§ 13
Qualitätsentwicklung
1 Qualitätsentwicklung ist ein systematischer, kontinuierlicher und geleiteter Prozess, der die Qualität der Schule fördert.
2 Grundlage ist ein von der Schulkommission nach den Rahmenbedingungen des Bildungsrates beschlossenes Qualitätsentwicklungskonzept.
3 Die Schulen prüfen und beurteilen periodisch in eigener Verantwortung auf der Basis von Standards ihre Qualität und legen Rechenschaft über ihre Zielerreichung ab (interne Evaluation).
4 In Berücksichtigung der Schwerpunkte des Bildungsrats werden periodisch durch eine fachliche Aussensicht die Qualität der gemeindlichen Schulen geprüft und Massnahmen zur Qualitätsentwicklung vorgeschlagen (externe Evaluation).
Verordnung zum Schulgesetz
§ 8
Externe Schulevaluation
1 Die externe Schulevaluation prüft an den gemeindlichen Schulen alle drei bis fünf Jahre systematisch die Qualität der Schulen. Sie beurteilt
a) die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages;
b) das interne Qualitätsmanagement;
c) die Organisation der Schule;
d) die Wirkung der Schule als pädagogische Einheit;
e) die Umsetzung der kantonalen Schwerpunkte der Bildungsziele und
der Schwerpunkte der Schule selbst;
f) die Qualität des Lehrens und Lernens;
g) die operative Führung der Schule.
2 Die externe Schulevaluation führt die Evaluation zeitlich und inhaltlich in Absprache mit der Schulleitung durch. Die Evaluationsthemen und Qualitätskriterien werden mit ihr schriftlich vereinbart. Die Schulleitung stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und trifft schulintern die nötigen Vorbereitungen.
3 Die externe Schulevaluation verfasst für die Schule, die Schulleitung und die Schulkommission einen Bericht mit den Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht.
4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zuhanden des Amtes für gemeindliche Schulen einen Massnahmenplan.
Aufgaben und Funktionen
Alle drei bis fünf Jahre werden die gemeindlichen Schulen evaluiert. Sie erhalten eine professionelle Aussensicht, bezogen auf kantonale Qualitätsstandards. Die externe Schulevaluation benennt Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schulen.
Damit erfüllt sie zwei Funktionen:
Entwicklungsfunktion
Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen erhalten eine systematische und fundierte Aussensicht zur Qualität der Schule und des Unterrichts. Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Indem relevante Ansatzpunkte für die Schulentwicklung benannt werden, erhalten die Bildungsverantwortlichen der Schulen Steuerungswissen.
Rechenschaftslegung
Die geleitete Schuleinheit wird im Rahmen ihrer Rechenschaftslegung gegenüber den Gemeindebehörden unterstützt, indem sie ihre eigene Einschätzung mit einer Expertensicht ergänzen und belegen kann.
Die Gemeindebehörden haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit, Berichte der externen Schulevaluation als Beleg für die Qualität der gemeindlichen Schulen zu nutzen.
Ausserdem legt die externe Schulevaluation dem Bildungsrat einen Qualitätsnachweis über die evaluierten Zuger Schulen vor. In einem anonymisierten Bericht liefert sie zuhanden des Bildungsrats aggregrierte Daten, die den Stand der Qualität der Schulen im Kanton Zug aufzeigen.
Rahmenkonzept und Qualitätsmanagement
Das Projekt «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» will, dass die Schulen im Kanton Zug ihre hohe Unterrichts- und Schulqualität erhalten bzw. weiterentwickeln. In diesem Sinne will dieses Rahmenkonzept «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» die Schulen unterstützen, den Schülerinnen und Schülern ein Kompetenzprofil zu vermitteln, das in ausgewogener Weise Fachkompetenzen (inkl. methodische Kompetenzen), personale Kompetenzen und soziale Kompetenzen miteinander verbindet. Das ist ein anspruchsvolles Ziel im Kernbereich des pädagogischen Auftrags der Lehrpersonen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle Beteiligten gemeinsam darauf hin arbeiten.
Referenzrahmen Schulqualität
Der Referenzrahmen Schulqualität bildet die zentralen Qualitäten einer guten Schule in einer übersichtlichen und griffigen Form ab. Er bildet die Grundlage für eine umfassende, möglichst ganzheitliche Qualitätswahrnehmung einer Schule und dient als Reflexionsinstrument im Rahmen der internen Evaluationen. Im Referenzrahmen werden Qualitätsbereiche beschrieben, denen jeweils Dimensionen zugeordnet sind. Zu jeder Dimension sind Qualitätsmerkmale als Stichworte formuliert. Diese jeweiligen Stichworte werden weiter mit normativen Aussagen umschrieben und in Qualitätsansprüchen ausformuliert. Die Qualitätsansprüche (Kriterien) sind in vier Qualitätsstufen beschrieben.
Erhebungsmethoden und -instrumente
Die externe Schulevaluation hat den Anspruch, relevante und fundierte Qualitätsaussagen zu formulieren. Sie setzt verschiedene wissenschaftlich erprobte, aktuelle Methoden ein:
Dokumentenanalyse
Die externe Schulevaluation analysiert im Vorfeld der Evaluation die von der Schule eingereichte Schuldokumentation (Funktionendiagramme, wichtige Konzepte, Dokumente, Handreichungen etc.). Die Schule hat im Vorfeld der Evaluation die Möglichkeit, eine kriteriengestützte Selbstbeurteilung ihrer Stärken und Schwächen vorzunehmen.
Schriftliche Befragung (Fragebogen)
Alle Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler ab 2. Zyklus, alle Erziehungsberechtigten und die Schulleiterin, der Schulleiter werden vor den Evaluationstagen schriftlich befragt. Diese Befragungen werden online durchgeführt.
Mündliche Befragung (Interviews)
Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulleiterin bzw. der Schulleiter werden während der Evaluationstage in Gruppengesprächen mündlich interviewt. Ebenfalls wird mit den Mitgliedern der Steuergruppe ein Interview geführt. Die Schülerinnen und Schüler werden stichprobeartig (mind. zwei Kinder pro Klasse) befragt. Das Interview mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter ist am Schluss der Evaluation vor Ort vorgesehen.
Beobachtungen
Unterrichtsbeobachtungen, ein Rundgang durch die Schulgebäude sowie Beobachtungen auf dem Pausenplatz liefern weitere Grundlagen für die Berichterstattung der Externen Schulevaluation.
Durch die schriftlichen Befragungen erhält die externe Schulevaluation fundierte Daten und verwertbare Rückmeldungen (quantitative Daten). Die mündlich erhobenen Daten aus den Interviews sowie die zusätzlichen Verbaldaten aus den schriftlichen Befragungen (qualitative Daten) fliessen in die Gesamtbeurteilung ein, wobei Einzelaussagen nicht berücksichtigt werden.
Dritter Evaluationsdurchgang 2020-2025
Standardmässig zu evaluierende Schwerpunkte
Für den dritten Evaluationsdurchgang (2020 - 2025) hat der Bildungsrat für alle Stufen der obligatorischen Schulzeit zwei Evaluationsschwerpunkte festgelegt. Diese leiten sich ab aus den «Strategischen Entwicklungslinien für die Zuger Volksschulen 2018 bis 2022» des Bildungsrates und den Elementen 1 bis 8 des Rahmenkonzepts:
- Die Schul- und Unterrichtsqualität wird systematisch und nachhaltig weiterentwickelt.
- Erfolgreiches Lehren und Lernen wird gezielt gefördert durch die Schaffung von tragfähigen Beziehungen sowie Lerngelegenheiten für kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches und kooperatives Lernen.
Modulares Verfahren (Wahl von Fokusthemen)
In der Konsolidierungsphase des Rahmenkonzepts «Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» setzen die einzelnen Schulen und Schulgemeinden eigene, bedarfsgerechte Schwerpunkte innerhalb ihres Qualitätsmanagements. Daher wird parallel zum standardmässig evaluierten Teil im dritten Evaluationsdurchgang ein partizipatives und modulares, auf die jeweilige Schule (Schuleinheit bzw. Schulgemeinde) angepasstes, Verfahren angewendet. Die Schulen haben dabei die Möglichkeit, ihren Bedürfnissen und Entwicklungsschwerpunkten entsprechende Vertiefungsfelder der Evaluation zu definieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie gross ist der Aufwand für die einzelne Schule?
Aufwand und Ertrag sollen im Rahmen externer Schulevaluationen vernünftig sein. Im Verfahren des dritten Evaluationszyklus wird Wert auf eine partizipative und modulare Mitgestaltung der Schulen gelegt. Dadurch erhöht sich der Koordinationsaufwand im Vorfeld der eigentlichen Evaluation. Schulen werden im Prozess der Wahl ihrer Fokusthemen unterstützt und bestimmen aus dem modularen Verfahren, welche Module für sie den grössten Nutzen generieren.
Für die Mitarbeitenden der Schule besteht der zeitliche Aufwand im Ausfüllen eines Fragebogens und evtl. an der Teilnahme bei einem Gruppeninterview. Die Informationsveranstaltung für das Team ist optional. Auch die Art der Rückmeldeveranstaltung wird von der Schule definiert.
Die Leitungspersonen (inkl. Steuergruppenmitglieder) setzen Zeit ein für Vorbereitungs-, Organisations- und Entwicklungsarbeiten (Wahl der Fokusthemen, Erstellen der Schuldokumentation, Einteilen und Aufbieten der Interviewteilnehmenden, Analyse des Evaluationsberichts, Ableiten von Massnahmen, usw.).
Reichen Unterrichtsbeobachtungen à 20 Minuten aus, um eine objektive Unterrichtsbeurteilung zu erhalten?
Eine vollkommen objektive Unterrichtsbeurteilung gibt es nicht. Die Fachpersonen der externen Schulevaluation bemühen sich, ein möglichst einheitliches Verständnis der festgelegten Kriterien zur Unterrichtsqualität zu erreichen, indem Videotrainings absolviert und regelmässig auch zu zweit oder im Team Unterrichtsbeobachtungen an den Schulen vorgenommen und ausgewertet werden.
Es werden nur diejenigen Kriterien beurteilt, die in der beobachteten Zeiteinheit auch wirklich gesehen wurden und beurteilbar waren. Insofern spielt es eine untergeordnete Rolle, über welche Zeitspanne beobachtet wird. Zudem werden die Kriterien der Unterrichtsqualität immer auch im entsprechenden Kontext des Unterrichtssettings eingebettet.
Weshalb erhalten die Lehrpersonen nach dem Unterrichtsbesuch kein ausführliches Feedback?
Die Beurteilungen methodisch-didaktischer Kompetenzen der einzelnen Lehrperson gehört nicht in den Aufgabenbereich der externen Schulevaluation. Personalführung und Personalbeurteilung obliegen der Schulleitung bzw. den Schulleiterinnen und Schulleitern. Zeigen sich in den Unterrichtsbeobachtungen gravierende Mängel (Verletzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Offizialdelikte), wird dies mit der betreffenden Lehrperson thematisiert und die vorgesetzte Person informiert.
Die externe Schulevaluation beurteilt das System Schule, also die Schul- und Unterrichtsqualität als Ganzes. Im Steuerungsverständnis geleiteter Schulen sind alle Lehrpersonen für eine hohe Unterrichtsqualität an der Schule verantwortlich.
Wer erhält Einblick in die Evaluationsergebnisse?
Die Evaluationsergebnisse werden der Schule in einer mündlichen Rückmeldeveranstaltung präsentiert. Die Berichterstattung erfolgt zuhanden der Schulleitung. Da die Datenhoheit bei der Schule liegt, entscheidet diese, wann und in welcher Form Ergebnisse des Berichts öffentlich gemacht werden.
Wie wird die Anonymität der schriftlichen Befragung gesichert?
Sämtliche schriftlichen Befragungen erfolgen anonym. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern füllen die Fragebogen online aus. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. In der Berichterstattung werden die Ansichten von den verschiedenen Personengruppen wiedergegeben.
Woran wird die Schulqualität gemessen?
Der Referenzrahmen Schulqualität bildet die zentralen Qualitäten einer guten Schule in einer übersichtlichen und griffigen Form ab. Er bildet die Grundlage für eine umfassende, möglichst ganzheitliche Qualitätswahrnehmung einer Schule. Im Referenzrahmen werden Qualitätsbereiche beschrieben, denen jeweils Dimensionen zugeordnet sind. Zu jeder Dimension sind Qualitätsmerkmale als Stichworte formuliert. Diese jeweiligen Stichworte werden weiter mit normativen Aussagen umschrieben und in Qualitätsansprüchen ausformuliert.
Die Evaluatorinnen und Evaluatoren untersuchen anhand von Indikatoren wie und in welchem Masse diese Qualitätsansprüche an einer Schule erfüllt sind.
Gibt es eine Rangliste der besten und schlechtesten Schulen?
Die beurteilten Schulen erhalten eine Rückmeldung in Form eines Berichtes. Die Beurteilung wird in differenzierter Sprache abgefasst, nicht in einfachen Noten. Im Bericht wird in der Regel zu jedem Qualitätsanspruch eine Kernaussage gemacht, welche die Qualitätsausprägung wertend beschreibt. Die Beurteilungen der Schulen sind deshalb nicht direkt vergleichbar und können nicht in Form einer Rangliste dargestellt werden.
Werden die Schulbehörden auch beurteilt?
Nein. Die kommunalen Schulbehörden sind nicht Gegenstand der externen Schulevaluation. Gemäss Gesetz besteht der Auftrag der externen Schulevaluation darin, die Schulen im Kanton Zug zu beurteilen. Gemeint sind damit die von den lokalen Schulbehörden definierten einzelnen Schuleinheiten.
Der inhaltliche Referenzrahmen, nach dem die Schulen beurteilt werden, umschreibt Prozessqualitäten auf der Ebene der Schule und des Unterrichts. Die strategische Führung durch die Schulkommission ist in diesem Beurteilungsrahmen nicht enthalten. Eine Beurteilung der Arbeit der Schulkommission durch die externe Schulevaluation wäre auch aus politischen Gründen nicht zulässig. Sie käme einem Eingriff in die Souveränität der Schulgemeinden gleich.
Es gibt im Referenzrahmen Schulqualität aber Bereiche – so vor allem die Themen „Schulführung“ und „Kommunikation“ – die wichtige Schnittstellen zur Tätigkeit der Schulbehörden aufweisen. Eine differenzierte und vertiefte Beurteilung der Schulqualität in diesen Themenbereichen ist nicht möglich, ohne auch die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schulbehörden mit einzubeziehen. So gesehen liefern die Evaluationsergebnisse für die Schulbehörden auch Anhaltspunkte für die Überprüfung der eigenen Arbeit.
Wird die Schulleitung der gemeindlichen Schulen ebenfalls beurteilt?
In der ersten Runde der externen Schulevaluation wurden geleitete Schuleinheiten evaluiert, d.h. Schuleinheiten, welche von einer Schulleiterin, einem Schulleiter geführt werden. In dieser ersten Phase wurden die Rektorin bzw. der Rektor nicht beurteilt.
Im zweiten Evaluationszyklus wurde die professionelle Arbeit der Schulleitung als Gremium standardmässig evaluiert. Im dritten Evaluationszyklus ist dies nicht mehr vorgesehen. Schulen, welche ihre Führungsarbeit intern evaluieren möchten, werden auf Wunsch im Prozess durch Fachkräfte der Abteilung Externe Evaluation unterstützt. Dabei geht es um die Schärfung der Fragestellungen, Wahl geeigneter Methoden und Instrumente, Unterstützung bei der Durchführung und Analyse der erhobenen Daten.
Werden der Religionsunterricht oder die Schulische Sozialarbeit auch evaluiert?
Nein. Der Religionsunterricht (und dessen Qualität) liegt in der Verantwortung der jeweiligen kirchlichen Organisation. Die Schulsozialarbeit fällt in die Gemeindeverantwortung und ist in der Regel dem Sozialamt der jeweiligen Gemeinde angegliedert.
Leitbild Externe Schulevaluation
Die externe Schulevaluation versteht sich als verlässlicher Partner für die Zuger Schulen. Sie bekennt sich dazu, den Schulen praxisorientierte Impulse zur Weiterentwicklung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität zu geben. Die Arbeit der externen Schulevaluation orientiert sich an anerkannten Qualitätsstandards. Transparenz, Klarheit und eine faire, nachvollziehbare Beurteilung prägen das Verfahren der externen Schulevaluation. Aus- und Weiterbildung sowie interne und externe Vernetzung unterstützen zudem das professionelle Handeln der Evaluationsfachpersonen.
Kontakt
Externe Schulevaluation
Montag bis Freitag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00
Weihnachtsferien: Das Sekretariat bleibt vom 23.12.24. – 03.01.2025 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Team Externe Schulevaluation
Alle Mitglieder des Zuger Evaluationsteams verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Unterrichtstätigkeit und haben zusätzliche Qualifikationen und Erfahrungen im Bildungsbereich wie z.B. Schulleitung, Erziehungswissenschaft oder Erwachsenenbildung.
Das Team der externen Schulevaluation verfolgt als Arbeitsgrundsätze:
- Wir nutzen unsere unterschiedlichen Ressourcen gezielt.
- Wo immer möglich arbeiten wir als Team zusammen.