Recht und Aufsicht gemeindliche Schulen

Die Schulaufsicht überprüft die Einhaltung kantonaler Vorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen an den gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug. Sie stellt sicher, dass innerhalb des Kantons die Schulangebote gleichwertig sind und berät Schulleitungen in Belangen der Schulgesetzgebung.

Schulaufsicht - Zuständigkeiten und Kompetenzen

Der Regierungsrat als oberste Aufsichtsbehörde und die Direktion für Bildung und Kultur sind auf kantonaler Ebene für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen im Bildungswesen verantwortlich.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe und zur Gewährleistung entsprechender Zielsetzungen leistet die Abteilung Schulaufsicht einen zentralen Beitrag. Ihre Tätigkeit bezieht sich auf die teilautonome Schule als pädagogische Organisation und auf ihren Träger, d. h. die Gemeinde und nicht auf die einzelne Lehrperson.

Die Notwendigkeit dieser kontrollierenden und beratenden Funktion ergibt sich aus der besonderen Verantwortung, die der Kanton im Bereich der gemeindlichen Schulen trägt: Der Kanton sorgt für die Gleichwertigkeit der Bildungsangebote der verschiedenen Gemeinden (Chancengleichheit) und stellt sicher, dass diese ihre Verantwortung für eine gute Qualität ihrer Schulen wahrnehmen.

Die Broschüre «Schulaufsicht» ist primär als Orientierungshilfe für operativ tätige Schulleitungen gedacht. Sie soll dazu beitragen, die Aufgaben, Zuständigkeiten, Abläufe und Kompetenzen sowie die Grundsätze und Verfahren der Schulaufsicht zu klären und zu kommunizieren. Sie kann zum Preis von Fr. 5.00 bei der Lehrmittelzentrale Zug bezogen werden. Bezugsadresse: Lehrmittelzentrale Zug, info.lmz@zg.ch oder Tel. 041 728 29 21.

Broschüre Schulaufsicht - Aufgaben, Zuständigkeiten, Abläufe und Kompetenzen

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