Kosten
Zuger Schülerinnen und Schüler bezahlen für den Besuch der KSR kein Schulgeld. Für besondere Schulanlässe und Lehrmittel in der nachobligatorischen Schulzeit fallen aber Kosten an.
Schulgeld und Auslagen
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zug wohnen oder nachweislich den grösseren Teil des Familieneinkommens im Kanton Zug versteuern, wird kein Schulgeld erhoben. Das Schulgeld für Auswärtige ist durch einen Beschluss der Zentralschweizer Bildungsdirektorenkonferenz geregelt. Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Meierskappel besuchen die KSR wie Zuger Schülerinnen und Schüler unentgeltlich.
Die obligatorischen Lehrmittel werden im 7. - 9. Schuljahr kostenlos abgegeben. Die Kosten für das übrige Unterrichtsmaterial gehen stets zu Lasten der Schülerinnen und Schülern bzw. ihrer Eltern. In der nachobligatorischen Schulzeit müssen auch die obligatorischen Lehrmittel bezahlt werden.
Der Kanton Zug stellt den Schülerinnen und Schülern des Langzeitgymnasiums bis zum Ende der dritten Klasse ein Notebook zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler des Langzeitgymnasiums können ab der vierten Klassen entweder das kantonale COPE-Gerät kaufen oder ihr eigenes Gerät in den Unterricht bringen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Für besondere Schulanlässe wie Spezialwochen, Exkursionen, Theater-, Konzert- und Ausstellungsbesuche sowie zusätzliche Schulangebote fallen weitere Kosten an, die von den Eltern zu begleichen sind.
Stipendien
Der Kanton Zug richtet unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge aus, die sich im Wesentlichen nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern richten. Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien können erst ab der 4. Klasse des Langzeitgymnasiums bzw. der 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums (10. Schuljahr; nachobligatorische Schulzeit) beantragt werden. Die Stipendienstelle erteilt Ihnen Auskunft:
Stipendienstelle des Kantons Zug
Baarerstrasse 21, Postfach
6304 Zug
Telefon: 041 728 3191 oder 041 728 3192
info.stip@zg.ch
www.zg.ch/stipendien