Juristische Personen
Der Kanton Zug erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft, Stiftung, Verein und alle übrigen juristischen Personen müssen eine Steuererklärung einreichen.
Unsere Themen
Als Abteilung «Juristische Personen» bieten wir Dienstleistungen für Sie an, die zu folgenden Themenfeldern gehören:
Unsere Aufgaben
- Wir veranlagen Firmen und Genossenschaften mit persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit im Kanton Zug.
- Wir veranlagen Vereine und Stiftungen.
- Wir prüfen Anträge zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern.
- Wir prüfen Buchhaltungen am Geschäftssitz der Unternehmungen.
- Ebenso prüfen wir Umstrukturierungskonzepte, welche uns mittels Steuervorbescheid unterbreitet werden.
- Wir nehmen Bewertungen von Wertpapieren ohne Kurswert für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Kanton Zug vor.
- Bei Ansiedlungsgesprächen von Juristischen Personen wirken wir mit.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00