Juristische Personen

Der Kanton Zug erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft, Stiftung, Verein und alle übrigen juristischen Personen müssen eine Steuererklärung einreichen.

Unsere Aufgaben

  • Wir veranlagen Firmen und Genossenschaften mit persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit im Kanton Zug.
  • Wir veranlagen Vereine und Stiftungen.
  • Wir prüfen Anträge zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern.
  • Wir prüfen Buchhaltungen am Geschäftssitz der Unternehmungen.
  • Ebenso prüfen wir Umstrukturierungskonzepte, welche uns mittels Steuervorbescheid unterbreitet werden.
  • Wir nehmen Bewertungen von Wertpapieren ohne Kurswert für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Kanton Zug vor.
  • Bei Ansiedlungsgesprächen von Juristischen Personen wirken wir mit.

Kontakt

Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen

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