Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern im Kanton Zug

Sie haben mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gelebt, das letzte davon ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde? Dann können Sie das Bürgerrecht Ihrer Wohngemeinde erwerben.

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Anschrift
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2
6301 Zug
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr:

Vom Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 bleibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Telefonnummer
+41 41 594 39 00