Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern im Kanton Zug

Sie haben mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gelebt, das letzte davon ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde? Dann können Sie das Bürgerrecht Ihrer Wohngemeinde erwerben.

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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Anschrift
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 39 00