Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern im Kanton Zug

Nach dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz können Sie das Gemeindebürgerrecht Ihrer Wohngemeinde erwerben, wenn Sie mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gewohnt haben, wovon das letzte Jahr ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde war.

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Anschrift
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2
6301 Zug
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Termine sind nur mit telefonischer Voranmeldung möglich.

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+41 41 728 39 61