Soziale Integration
Das Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug benennt die Mittel zur sozialen oder beruflichen Integration (§ 15bis), zu denen auch berufliche Qualifizierungsmassnahmen, Beschäftigungsprogramme und Freiwilligeneinsätze zählen.

Soziales Beratungsangebot im Kanton Zug
Ergänzend zum Grundangebot der Sozialhilfe in den Gemeinden stellt die Abteilung Gesellschaft ein Angebot spezialisierter Beratungsstellen für die Zuger Bevölkerung sicher. Sie arbeitet dazu mit privaten sozialen Organisationen zusammen und bereitet die Leistungs- und Subventionsvereinbarungen zuhanden des Regierungsrates vor. Das Sozialverzeichnis des Kantons Zug informiert über das Beratungsangebot und die sozialen Institutionen, die im Kanton Zug tätig sind.
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