Soziale Dienste Asyl

Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Sozialamtes zuständig für: Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich.

Soziale Integration der SDA-Klienten

Unsere Themen

Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Kantonalen Sozialamtes zuständig für die Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-​, Härtefall-​ und Nothilfebereich des ganzen Kantons Zug.

Kontakt

Soziale Dienste Asyl

Kontaktformular
Artherstrasse 25
6300 Zug

Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Dienstagvormittag und Freitagnachmittag geschlossen.

 

Telefonbedienzeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Über uns

Der Bund weist dem Kanton Zug gemäss Asylverordnung des Bundes 1,5 Prozent aller asylsuchenden Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren aktuellen Publikationen

 

Seit 2009 ist der Kanton als Zentrale Stelle für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie für die Finanzierung zuständig.

 

Um diesen Auftrag effizient ausführen zu können, ist die Abteilung Soziale Dienste Asyl in die nachstehenden drei Bereiche unterteilt:

Leitung

Christian Murbach, Abteilungsleiter Soziale Dienste Asyl

Christian Murbach

Abteilungsleiter Soziale Dienste Asyl
Soziale Dienste Asyl
Artherstrasse 25
6300 Zug

Team

Matthias Hermann

Bereichsleiter Integration & Fallführung
Baarerstrasse 53
6300 Zug

Sandro Vescovi

Bereichsleiter Unterbringung & Betreuung
Baarerstrasse 53
6300 Zug

Swisjan Amirthalingam

Co-Leiter Zentrale Dienste
Baarerstrasse 53
6300 Zug

Irene De Almeida Campos

Co-Leiterin Zentrale Dienste
Baarerstrasse 53
6300 Zug

Organigramm

Organigramm Soziale Dienste Asyl
PDF | 129 KB | Deutsch

Publikationen

Rechtliche Stati im Asylbereich
PDF | 45 KB | Deutsch
2026-Q1 Newsletter SDA
PDF | 262 KB | Deutsch
2025-Q4 Newsletter SDA
PDF | 434 KB | Deutsch

Gesetzliche Grundlage

Jede Handlung von uns, als Soziale Dienste Asyl, beruht auf einer klaren Gesetzesgrundlage. Die Gesetze und Verordnungen sind das Fundament und legen fest, welche Handlungen von uns erlaubt sind und welche nicht. Die Beachtung dieser Gesetze ist unerlässlich für eine rechtmässige und gerechte Behandlung all unseren Klienten.


Nachstehend sind die Gesetze, Verordnungen und unsere Informationsbroschüre zum Schutzstatus S aufgeführt, auf welchen unsere Handlungen beruhen:

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