Soziale Dienste Asyl
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Sozialamtes zuständig für: Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich.

Unsere Themen
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Kantonalen Sozialamtes zuständig für die Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich des ganzen Kantons Zug.
Kontakt
Soziale Dienste Asyl
6300 Zug
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Dienstagvormittag und Freitagnachmittag geschlossen.
Telefonbedienzeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Über uns
Der Bund weist dem Kanton Zug gemäss Asylverordnung des Bundes 1,5 Prozent aller asylsuchenden Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren aktuellen Publikationen.
Seit 2009 ist der Kanton als Zentrale Stelle für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie für die Finanzierung zuständig.
Um diesen Auftrag effizient ausführen zu können, ist die Abteilung Soziale Dienste Asyl in die nachstehenden drei Bereiche unterteilt:
Leitung

Christian Murbach
6300 Zug
Team

Matthias Hermann
6300 Zug
Sandro Vescovi
6300 Zug

Swisjan Amirthalingam
6300 Zug

Irene De Almeida Campos
6300 Zug
Organigramm
Publikationen
Gesetzliche Grundlage
Jede Handlung von uns, als Soziale Dienste Asyl, beruht auf einer klaren Gesetzesgrundlage. Die Gesetze und Verordnungen sind das Fundament und legen fest, welche Handlungen von uns erlaubt sind und welche nicht. Die Beachtung dieser Gesetze ist unerlässlich für eine rechtmässige und gerechte Behandlung all unseren Klienten.
Nachstehend sind die Gesetze, Verordnungen und unsere Informationsbroschüre zum Schutzstatus S aufgeführt, auf welchen unsere Handlungen beruhen:
News
19.06.2026
Medienmitteilung19.06.2026
Medienmitteilung
Zweite Inklusive Landsgemeinde fordert mehr berufliche InklusionIm Zentrum der zweiten Zuger Inklusiven Landsgemeinde stand der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.
08.06.2026
Medienmitteilung08.06.2026
Medienmitteilung
Gesuche für neue Kantonspauschale Kinderbetreuung ab sofort möglichDer Kanton Zug übernimmt ab August 2026 pauschal 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Erziehungsberechtigte können ab sofort Gesuche einreichen.06.03.2026
Medienmitteilung06.03.2026
Medienmitteilung
Living Library – Lebensgeschichten von Mensch zu Mensch erzähltIm Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus organisiert die Bibliothek Zug am Samstag, 21. März, von 13.30 bis 16.00 Uhr wieder die «Living Library».