Soziale Dienste Asyl
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Sozialamtes zuständig für: Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich.
Unsere Kernaufgaben
Der Bund weist dem Kanton Zug gemäss Asylverordnung des Bundes 1,5 Prozent aller Asylsuchenden Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren aktuellen Publikationen.
Seit 2009 ist der Kanton als Zentrale Stelle für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie für die Finanzierung zuständig.
Um diesen Auftrag effizient ausführen zu können, ist die Abteilung Soziale dienste Asyl in die nachstehenden drei Bereiche unterteilt:
Der Bereich Integration und Fallführung besteht aus folgenden fünf Teams: Sozialdienst 1 und 2, Wohnbegleitung, Berufliche Integration und Freiwilligenkoordination. Der Bereich unterstützt die vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge in ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration und begleitet bei Fragen rund um das Wohnen und Zusammenleben. Die Koordination von freiwilligen Einsätzen, die zu einer schnelleren sozialen Integration beitragen, gehört ebenfalls zur Zuständigkeit des Bereichs Integration.
Der Bereich Unterbringung und Betreuung sorgt dafür, dass alle zugewiesenen Personen ein Dach über dem Kopf, ein Bett zum schlafen haben, sowie verpflegt werden. Dies wird dezentral in den verschiedenen kantonalen Unterkünfte des Kantons organisiert.
Unterstützt werden die kantonalen Unterkünfte vom Liegenschaftsteam, welches für den Unterhalt, sowie für die Akquirierung/Prüfung neuer Liegenschaften verantwortlich ist.
Sie haben eine Liegenschaft und möchten diese der SDA für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vermieten? Dann melden Sie sich bitte bei info.asyl@zg.ch.
Die Zentralen Dienste sind verantwortlich für die Support-Prozesse der SDA. Dies umfasst die folgenden Themen: Rechnungswesen, Statistiken, Administration der Sozialversicherungen, sowie den Sekretariats- und Empfangsbereich der SDA.
Gesetzliche Grundlage
Jede Handlung von uns, als Soziale Dienste Asyl, beruht auf einer klaren Gesetzesgrundlage. Die Gesetze und Verordnungen sind das Fundament und legen fest, welche Handlungen von uns erlaubt sind und welche nicht. Die Beachtung dieser Gesetze ist unerlässlich für eine rechtmässige und gerechte Behandlung all unseren Klienten.
Nachstehend sind die Gesetze und Verordnungen aufgeführt, auf welchen unsere Handlungen beruhen:
Weitere Themen im Überblick
Hier finden Sie weitere Themen, bei welchen die Sozialen Dienste Asyl involviert sind.
Kontakt
Soziale Dienste Asyl
Telefon: Montag - Freitag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Schalteröffnungszeiten für Klientinnen und Klienten der SDA an der Neugasse 1, 6300 Zug, sowie die Ukraine-Hilfe an der Zugerstrasse 50, 6312 Steinhausen:
Montag - Freitag 09.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr, jedoch Dienstagvormittag und Freitagnachmittag geschlossen
Team Soziale Dienste Asyl
René Burkhalter
Bereichsleiter/in
6312 Steinhausen