Engagement und Hilfe für Geflüchtete im Kanton Zug

Der Kanton Zug dankt für Ihren Einsatz. Wer Geflüchtete unterstützen oder begleiten möchte, findet hier aktuelle Informationen und einfache Möglichkeiten zum Mitmachen.

Weiterführende Informationen

Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 3. Oberstufe) sind schulpflichtig und werden bei der Gemeinde angemeldet. Das Übertrittsverfahren Sek I - Sek II erfolgt in den Regelstrukturen. Geflüchtete Jugendliche der nachobligatorischen Schulzeit, die nach den Sommerferien in die Schweiz kommen, können direkt mit dem I-B-A (Integrations-​Brücken-Angebot) starten oder in die Berufswelt einsteigen.

 

Krieg in der Ukraine - Informationen zuhanden der Zuger Schulen

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat einen Beitrag von 250 000 Franken für die Opfer des Krieges in der Ukraine gesprochen. Unterstützt wird die Glückskette, die zusammen mit Partnerorganisationen vor Ort Hilfe leistet. Die Hilfe der Glückskette konzentriert sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen in den Nachbarländern, insbesondere in Polen.