Umweltschutz Boots - Schifffahrt
Sie finden hier wichtige Informationen zum Thema Umweltschutz als Nutzende und Besitzende von Booten, Boots-Lagerplätzen und -Waschplätzen.

Umweltschutz Boots- & Schifffahrt
Einwasserungsbewilligung / Schiffsreinigungspflicht
Schiffe und Boote können durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Um die Zuger Gewässer wirkungsvoll vor einer Verbreitung invasiver Schadorganismen wie der Quaggamuschel zu schützen, gilt im Kanton Zug für alle immatrikulierungspflichtigen Boote eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht (Revision der Verordnung über das Einwassern von Booten (BGS 753.32) per 1. März 2025).
Das bedeutet, dass alle Boote und Schiffe, die auf einem Gewässer im Kanton Zug einwassern und dort verkehren, eine Einwasserungsbewilligung für das entsprechende Gewässer benötigen.
Im Falle eines Gewässerwechsels muss das Boot vor der Einwasserung in ein Zuger Gewässer von einer autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden.
Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflicht gemäss §§ 9a und 9b BSVO.
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen und Bewilligungen für den Zugersee und den Ägerisee finden Sie beim Amt für Wald und Wild unter:
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