Umweltschutz Boots - Schifffahrt

Sie finden hier wichtige Informationen zum Thema Umweltschutz als Nutzende und Besitzende von Booten, Boots-Lagerplätzen und -Waschplätzen.

Umweltschutz Schiff Boot STVA Zug

Umweltschutz Boots- & Schifffahrt

Einwasserungsbewilligung  / Schiffsreinigungspflicht

Schiffe und Boote können durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Um die Zuger Gewässer wirkungsvoll vor einer Verbreitung invasiver Schadorganismen wie der Quaggamuschel zu schützen, gilt im Kanton Zug für alle immatrikulierungspflichtigen Boote eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht (Revision der Verordnung über das Einwassern von Booten (BGS 753.32) per 1. März 2025).

Das bedeutet, dass alle Boote und Schiffe, die auf einem Gewässer im Kanton Zug einwassern und dort verkehren, eine Einwasserungsbewilligung für das entsprechende Gewässer benötigen. 

Im Falle eines Gewässerwechsels muss das Boot vor der Einwasserung in ein Zuger Gewässer von einer autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden.

Reinigungs-, Melde- und Bewilligungspflicht gemäss §§ 9a und 9b BSVO. 

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen und Bewilligungen für den Zugersee und den Ägerisee finden Sie beim Amt für Wald und Wild unter:

Schiffsreinigungspflicht
BGS 753.32 - Verordnung - Kanton Zug

Saisonende Einwinterung

Einwinterung Schiffe / Checkliste

 

Für eine korrekte Einwinterung des Schiffes sind

sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung

von Rumpf, Motor, Elektrik und Innenausstattung

essenziell, um Frost- und Feuchtigkeitsschäden zu

vermeiden. Grundsätzlich ist immer das Handbuch

und die Herstellervorschriften zu beachten. Ihre

Werft kann Ihnen sicher auch weiterhelfen.

 

Das StVA bietet Ihnen hier eine Checkliste an:

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