Einsatzmassnahmen werden nach dem Eintritt eines Ereignisses getroffen. Das primäre Ziel dabei ist es, Personen, Tiere und Sachwerte sowie ideelle Werte zu schützen, zu retten und Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu begrenzen. Dazu gehören auch Sofortmassnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden.

Einsatz

Als Massnahmen des Einsatzes werden jene bezeichnet, die nach dem Eintritt eines Ereignisses getroffen werden, mit dem primären Ziel, Personen, Tiere und Sachwerte sowie ideelle Werte zu schützen und zu retten und Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu begrenzen. Dazu gehören aber auch Sofortmassnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden sowie Massnahmen, um wichtige Infrastruktureinrichtungen zu schützen oder gegebenenfalls im Notbetrieb weiterarbeiten zu lassen. Sie sind ebenfalls in starkem Mass von der Gefährdung abhängig und müssen soweit wie möglich im Vorfeld in den entsprechenden Notfallplänen festgelegt werden.

 

Folgende Bereiches des Einsatzes werden unterschieden:

z.B. Evakuierungen von Personen, Tieren und Wertsachen; Objektschutz; Verhaltensanweisungen

z.B. bedrohte, verletzte und getötete Personen und ggf. Tiere bergen; Betreuung von Opfern und Angehörigen; Desinfektion

z.B. Wertsachen schützen; Ausbreitung von Schadenswirkungen eindämmen oder verhindern

z.B. Freilegung von Verkehrswegen; Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wie Wasser, Lebensmittel, Strom, Telekommunikation; Betreiben von Notunterkünfte