Vorsorgemassnahmen dienen der Vorbereitung für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Deren Wirkung tritt daher erst bei oder nach der Entstehung eines Schadenereignisses ein.

Vorsorge

Als Massnahmen der Vorsorge werden jene bezeichnet, die der Vorbereitung für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen dienen und deren Wirkung erst bei oder nach der Entstehung eines Schadenereignisses eintritt. Sie haben zum Ziel, das Ausmass von Schäden zu begrenzen bzw. diese soweit wie möglich abzuwehren oder günstig zu beeinflussen sowie die eingetretenen Auswirkungen möglichst rasch zu bewältigen. Sie sind somit auf jene Art von Schäden ausgerichtet, die trotz Massnahmen der Prävention noch auftreten können. Je mehr Massnahmen der Vorsorge getroffen werden, desto weniger Massnahmen der Prävention braucht es in der Regel – und umgekehrt. Es ist jedoch immer von der Art der Gefährdung abhängig, welche Art von Massnahmen überhaupt möglich und geeignet ist, das Risiko kostenwirksam zu reduzieren. Um die Massnahmen der Vorsorge bestimmen zu können, ist es notwendig, Art, Umfang und Ablauf der Aufgaben sowie der Leistungen zu klären, die zur Bewältigung von Ereignissen zu erbringen sind. Wichtigstes Ergebnis der Planung der Vorsorge sind die Notfallpläne, welche für alle in der Gefährdungsanalyse als relevant bezeichneten Gefährdungen zu erarbeiten sind.

 

Es werden die folgende Bereiche der Vorsorge unterschieden:

Führungsstrukturen der einzelnen Einsatzkräfte; Koordination durch gemeinsames Führungsorgan; Sicherstellung der Kommunikation

Aufbau und technischer Betrieb der Systeme; Inhalte von Verhaltensempfehlungen bzw. Anweisungen

Personal der Einsatzkräfte, Material und Ressourcenverzeichnisse

Warnung und Alarmierung, Aufgebote der Einsatzkräfte, einsatzbezogene Führungsstruktur, Aufträge der Einsatzkräfte; mögliche Entwicklungen und Interdependenzen; Einsatzpläne für bestimmte Objekte mit geplanten Interventionsmassnahmen

Fachausbildung, Verbundausbildung, Stabstraining

Versicherungsschutz und allfällige Objektschutzauflagen der Versicherer sowie individuelle Schutzmassnahmen in der Bevölkerung