Aquatische Neobiota
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie kaum noch entfernt oder eingedämmt werden. Vorbeugung ist somit die wichtigste Massnahme.

Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten in unseren Gewässern zu verhindern! Mit folgenden Regeln leisten Sie eine wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer vor gebietsfremden Arten.
Kein Freisetzen von Tieren aus Aquarien und Gartenteichen
Aquarientiere, Aquarienwasser und exotische Wasserpflanzen gehören nicht in unsere Gewässer. Tiere und Wasserpflanzen aus Aquarien und Gartenteichen dürfen deshalb nie in die freie Natur freigesetzt werden. Dies ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer. Deswegen sollte bereits die Anschaffung von Tieren und Pflanzen wohl überlegt sein. Wer seine Heimtiere nicht mehr behalten kann, sollte ein anderes geeignetes und sicheres Zuhause suchen oder sich an eine Auffangstation wenden.
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen dürfen nicht in die Natur ausgesetzt werden. Beachten Sie daher folgende Empfehlungen zum Umgang damit.






Informationskampagne
Derzeit läuft im Kanton Zug eine Sensibilisierungskampagne zum Schutz der Zuger Gewässer vor der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Unter der Informationskampagne "Schütz den See" finden Sie weitere Informationen dazu, wie Nutzergruppen das Risiko der Verschleppung gebietsfremder Arten reduzieren können.
Hinweis: Seit dem 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zug eine Reinigungspflicht für Motorboote vor dem Einbooten in ein Zugergewässer bei einem Gewässerwechsel.