01.04.2024, Information

Arbeitskarren bis 10 km/h sind nicht mehr zulassungspflichtig

Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h unterliegen ab 01. April 2024 nicht mehr einer Zulassungspflicht, sofern der Halter/Unternehmer für das betroffene Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

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