22.05.2025, Medienmitteilung
Überprüfung Beurteilungskultur und Meldepflicht
Die Zuger Schulaufsicht prüfte den Aufbau der Beurteilungskultur an den gemeindlichen Schulen und die Meldung schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler durch die Privatschulen.
Die Abteilung Schulaufsicht der Bildungsdirektion prüft regelmässig, ob sich die gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug an die gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben halten. Der diesjährige Prüfbericht ist online verfügbar.
Prüfthemen im Schuljahr 2024/25
Bei den gemeindlichen Schulen wurde geprüft, ob der vom Bildungsrat erlassene Grundsatz 1 der «Grundsätze Beurteilen und Fördern B&F» umgesetzt wurde. Mit dem Grundsatz wurden die Schulleitungen der gemeindlichen Schulen verpflichtet, eine einheitliche Beurteilungskultur innerhalb der Schule zu entwickeln und umzusetzen. Bei den Privatschulen stand die Überprüfung der «Meldepflicht» bereits zum zweiten Mal – im Abstand von sechs Jahren – im Fokus. Die Meldepflicht schreibt vor, dass die Privatschulen den Rektorinnen und Rektoren der Gemeinden, in denen die Kinder schulpflichtig sind, die Personalien der ihre Schule besuchenden Kinder mitteilen.
Bilanz
Die Prüfungsergebnisse verdeutlichen, dass sich die gemeindlichen Schulen seit vielen Jahren intensiv und differenziert mit einer einheitlichen Beurteilungskultur auseinandergesetzt haben. Grossmehrheitlich wurden die kantonalen Anforderungen erfüllt. Die Überprüfung der Privatschulen hat gezeigt, dass die Mehrheit der Schulen der verbindlichen Meldepflicht an die Rektorinnen und Rektoren der Wohngemeinden nachgekommen ist. Von den säumigen Privatschulen forderte die Schulaufsicht Korrekturmassnahmen, welche diese in die Wege leiteten.
Kontakt
Stephan Schleiss
Regierungsrat, Bildungsdirektor Direktion für Bildung und Kultur
+41 41 594 37 48 stephan.schleiss@zg.ch