Häufige Fragen Denkmalpflege
Immer wieder tauchen Fragen zum Denkmalschutz allgemein oder zur Sanierung eines Denkmals auf. Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, können Sie sich gerne beim Amt für Denkmalpflege und Archäologie melden.
Geschützte und schützenswerte Objekte
Die schützenswerten und geschützten Objekt sind im GIS-Browser des Kantons Zug abrufbar. Dort können Sie auch nach den Inventarblättern suchen und diese einsehen. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Inventar- und Schutzobjekte.
Für Sie entstehen keine Kosten. Diese trägt der Kanton.
Inventarisierte Denkmäler sind Objekte, für die aufgrund erster Abklärungen eine Schutzvermutung besteht. Sie wurden von der Direktion des Innern in das Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen. Beabsichtigte bauliche Veränderungen an inventarisierten Denkmälern sind der Baubewilligungsbehörde zuhanden der Denkmalpflege zu melden.
Umbau und Sanierung von Denkmälern
Reichen Sie den Antrag zur Abklärung der Schutzwürdigkeit schriftlich bei uns ein. Wenn es für ein Objekt mehrere Eigentümerschaften gibt, muss der Antrag von allen Personen unterzeichnet sein, damit wir ihn behandeln können. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Verfahren Unterschutzstellung.
Veränderungen an schützenswerten oder geschützten Denkmälern müssen der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde gemeldet werden. Diese überweist das Vorhaben an die Denkmalpflege zur Prüfung. Sinnvoll ist es, wenn Sie frühzeitig, also noch vor der Einreichung eines allfälligen Gesuchs, mit uns Kontakt aufzunehmen, um das Vorhaben zu besprechen. Dann erhöhen sich die Chancen für eine positive Beurteilung unsererseits. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Sanierung planen.
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Amt für Denkmalpflege und Archäologie
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