Baulinienplan Siehbach, Zug
Öffentliche Auflage vom 13. April 2023
Öffentliche Planauflage
Stadt Zug
Baulinienplan Siehbach
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 13. April bis 12. Mai 2023
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie beim Baudepartement der Stadt Zug öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Stadt Zug die öffentliche Planauflage des Bebauungsplans «An der Aa II»).
Zug, 13. April 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat