Ersatzneubau der Stützmauer Stadelmetschwil
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Menzingen
Öffentliche Planauflage für das Kantonsprojekt Ersatzneubau der Stützmauer Stadelmetschwil
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Menzingen
Öffentliche Planauflage für das Kantonsprojekt Ersatzneubau der Stützmauer Stadelmetschwil
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG wird
das Projekt Ersatzneubau der Stützmauer Stadelmetschwil
vom 6. Februar bis 27. Februar 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindeverwaltung Menzingen, Alte Landstrasse 2a, Postfach, 6313 Menzingen öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 6. Februar 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat