Erschliessungsplan Rütiweid
Öffentliche Auflage des Regierungsratsbeschlusses
Gemeinde Cham
Erschliessungsplan Rütiweid
Öffentliche Auflage des Regierungsratsbeschlusses
Gemeinde Cham
Erschliessungsplan Rütiweid
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 42 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Erschliessungsplan Rütiweid und der Regierungsratsbeschluss
vom 28. November bis 28. Dezember 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Erschliessungsplan betroffenen Personen und Behörden Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Die Beschwerden müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 28. November 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat